Branchenmeldungen 01.08.2011
Elektronische Abrechnung ab 2012 fordert Labore
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV) und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) informieren
alle Zahnärzte und zahntechnischen Laboratorien
Der Gesetzgeber hat bereits 2004 mit dem §
295 Abs. 2 SGB V die KZVen verpflichtet, gegenüber den Krankenkassen
papierlos abzurechnen. In der Folge regelt § 295 Abs. 4 SGB V, dass die
Zahnärzte gegenüber ihrer KZV ebenso papierlos abrechnen müssen. Mit dem
Datenträgeraustausch-Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vom 01.07.2010 wurde
dieses Gesetz umgesetzt. Die gesetzlichen Vorgaben und die darauf
beruhenden vertraglichen Lösungen ermöglichen neue Wege hin zu einer
Zukunft ohne Medienbrüche, die sich Zahnärzte, Laboratorien und KZVen im
Abrechnungsgeschehen zunutze machen können.
Aufgrund der genannten Regelungen müssen die
Zahnärzte ab dem 01.01.2012 ihre Abrechnungen der KZV komplett
elektronisch übermitteln. Dies bedeutet für den Zahnarzt gleichzeitig,
dass er auch die in den Laborrechnungen enthaltenen Material- und
Laborkosten als Bestandteil der zahnärztlichen Abrechnung elektronisch
an die KZV übermitteln muss.
Das zahntechnische Labor liefert heute dem
Zahnarzt in aller Regel die Einzelrechnung in gedruckter Form. Für den
Zahnarzt, der ab 01.01.2012 seine Abrechnungsdaten an die KZV
elektronisch als Datensatz zu übermitteln hat, würde daher ein
Medienbruch entstehen, der mit zusätzlichem Aufwand zur Erfassung der
Labordaten einhergehen und eine erhebliche Fehleranfälligkeit mit sich
bringen würde. Um dies zu vermeiden können und sollen der Zahnarzt und
das gewerbliche Labor vereinbaren, dass das Labor ergänzend zur
Lieferung der Originalrechnung in gedruckter Form die erforderlichen
Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung
stellt. Hierzu haben die KZBV und der VDZI in den letzten Wochen
Gespräche geführt und für eine solche elektronische Übermittlung
abrechnungsrelevanter zahntechnischer Daten zwischen Labor und Zahnarzt
eine inhaltliche Datensatzbeschreibung im XML-Format abgestimmt.
Über die konkrete Vorgehensweise und daraus
folgende Anforderungen für das zahntechnische Labor und den Zahnarzt
werden die Beteiligten in den jeweiligen weiteren Rundschreiben der KZBV
und des VDZI rechtzeitig informiert werden.
Weiter Informationen finden Sie hier.