Branchenmeldungen 19.06.2025

Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2025

KZV BERLIN – Die AOK Nordost und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin haben die Vergütungsverhandlung für das Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung der rund 700.000 AOK Nordost-Versicherten in Berlin umfassend und zeitnah sichergestellt.

Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2025

Foto: Nebojsa – stock.adobe.com

Die über 3.600 Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Land Berlin haben nunmehr Rechts- und Planungssicherheit. Auch beim wichtigen Thema Prävention konnten sich die Partner verständigen.

Beide Vertragsparteien bewerten den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2025 als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung und für eine von gegenseitigem Respekt geprägte Vertragspartnerschaft. Sie haben ihre Handlungsspielräume genutzt, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten.

Bild von einem Quotenzeichen
Tom Forbrich, Bereichsleiter Verträge und Produkte bei der AOK Nordost:

„Der einvernehmliche Vertragsabschluss ist eine gute Nachricht für unsere Versicherten. Sie können weiterhin auf eine qualitativ hochwertige Behandlung in den Berliner Zahnarztpraxen vertrauen.“

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Dr. Andreas Hessberger, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin:

„Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen für 2025. Damit gewährleistet die AOK Nordost die Finanzierung der notwendigen Behandlungsbedarfe ihrer Versicherten. Gleichzeitig erhalten die Zahnarztpraxen die notwendige Planungssicherheit.“

Hintergrund: Gesamtvergütung

Die Gesamtvergütung bezeichnet das Ausgabenvolumen für alle zu vergütenden vertragszahnärztlichen Leistungen in einem Abrechnungszeitraum. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verhandeln einzeln mit den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung. Sie kann als Kopfpauschalenvertrag oder als Einzelleistungsvergütung mit einer Ausgabenobergrenze vereinbart werden.

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