Branchenmeldungen 28.06.2023

EU-Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

EU-Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

Foto: C.Castilla – stock.adobe.com

Das Europäische Parlament hat am 14. Juni über eine Verordnung zur „Festlegung harmonisierter Vorschriften über Künstliche Intelligenz“, den sog. Artificial Intelligence Act beraten. Damit soll ein KI-Rechtsrahmen in der EU geschaffen werden, der die Weiterentwicklung von KI-Anwendungen fördern, jedoch Sicherheit und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen soll. Die Abgeordneten votierten für strengere KI-Vorgaben, als ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen. Vollständig verboten werden soll z.B. die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Die Parlamentsposition sieht zudem bestimmte Pflichten für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen vor. Die Vorschriften richten sich nach dem Grad der potentiellen Gefahr (risikobasierter Ansatz). Systeme, die die menschliche Gesundheit gefährden, sollen verboten werden. Gleiches gilt, wenn sie für „Social Scoring“, die Klassifizierung von Personen auf Grundlage ihres Sozialverhaltens oder ihrer Persönlichkeitsmerkmale, eingesetzt werden. Generative KI-Systeme wie ChatGPT müssen bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen, es muss offengelegt werden, wie die Inhalte von der KI generiert wurden. Zusätzlich müssen die KI-Unternehmen dafür sorgen, dass keine rechtswidrigen Inhalte erzeugt werden.

In Kürze werden die Trilogverhandlungen mit den im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beginnen. Beobachter rechnen mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr.

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Quelle: Bundeszahnärztekammer Klartext 06/23

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