Branchenmeldungen 03.12.2013
EU will Kammer-Zwangsmitgliedschaft aushebeln
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Einen Frontalangriff auf die sogenannten „regulierten Berufe“, darunter Ärzte und Zahnärzte, hat die EU-Kommission mit einer Initiative der Generaldirektion Markt gestartet, in der auch Themen der Zwangszugehörigkeit zu Berufskammern (Zahnärztekammer) und deren Mitwirkung z.B. in der Berufsausbildung über duale Wege z.B. in der Facharzt-Weiterbildung oder der Helferinnen-Ausbildung angesprochen werden.
Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, eine „Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs“ vorzulegen. Darin sollen sie ihre Vorschriften über Berufsqualifikationen, die den Zugang zu Berufen oder Berufsbezeichnungen regeln, überprüfen und durch eine Liberalisierung modernisieren. Die Europäische Kommission möchte so die Finanzkrise angehen und das Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Berufsrecht bei freien Berufen, so auch Zahnärzten, anregen. Die Bundeszahnärztekammer kritisierte den Vorstoß der Kommission als Frontalangriff auf die Freiberuflichkeit und die Qualität der deutschen Ausbildungsberufe. Eine Aufweichung der Sonderstellung der freien Berufe und ihrer Selbstverwaltung zugunsten von mehr Wachstum sei nicht der richtige Weg. Es bestünde die Gefahr, zugunsten einmaliger Beschäftigungseffekte bewährte Strukturen aufzugeben, ohne die Auswirkungen auf Patienten zu beachten, so die BZÄK und ihr Präsident Dr. Engel. „Mit diesem Vorstoß sollen bewährte Systeme der beruflichen Selbstverwaltung, die im Interesse der Patienten und Verbraucher eine hohe Qualität beruflicher Leistungen garantieren, ohne Not zerstört werden“, heißt es aus der BZÄK. Dieser geht es in Wahrheit, ohne es auszusprechen, vor allem um die Frage, dass über die Liberalisierung des Berufsrechtes auch die in Deutschland gesicherte Zwangsmitgliedschaft in den Zahnärztekammern für alle Zahnärzte aufgehoben und damit deren Existenz gefährdet würde. „Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, die Folgen der Wirtschaftsund Finanzkrise, die durch die völlige Liberalisierung des Finanzsektors ausgelöst wurde, nun durch die Liberalisierung der regulierten Berufe kompensieren zu wollen“, so Engel. Bei einem regulierten Beruf wird durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt, dass die Berufsausübung nur erfolgen darf, wenn der Nachweis über eine bestimmte Qualifikation erbracht wurde.