Branchenmeldungen 17.07.2026
Fachzahnarztvorbehalt auf Eis: Klarer Erfolg im Konzert von KZBV, BZÄK und FVDZ
Dieser Erfolg ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines konsequenten Zusammenwirkens der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer und des FVDZ als berufspolitisches Sprachrohr der deutschen Zahnärzteschaft. „Nur dieses geschlossene, kraftvolle Auftreten hat die notwendige politische Wirkung entfaltet. Mein Dank gilt dem unermüdlichen Einsatz von Dr. Christian Öttl, der als Bundesvorsitzender einen großen Anteil an diesem Erfolg hat“, sagt Landesvorsitzender Dr. Christian Deffner.
Der Wermutstropfen ist die befristete Aussetzung des Fachzahnarztvorbehalts. Sie gilt für jene kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die einen Masterstudiengang KFO vorweisen können und die bereits kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Es wird nachjustiert werden müssen zwischen der KZBV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV).
So wichtig dieser Teil-Erfolg ist: Das neue GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz bleibt ein massiver Eingriff in die zahnärztliche Versorgung und Approbation. Der Freie Verband wird weiter für die Berufsfreiheit kämpfen. Die Bundesregierung setzt auf eine harte Budgetierung, die die Praxen finanziell ausbremst und die Versorgung langfristig gefährdet.
Besonders gravierend ist, dass die Politik damit die Präventionserfolge der Zahnärzteschaft ignoriert. „Jahrzehntelange Aufklärungsarbeit, Prophylaxeprogramme und Früherkennungsmaßnahmen haben die Krankenkassen um Millionenbeträge entlastet – ein Erfolg, der im Gesetz keinerlei Berücksichtigung findet“, beklagt Dr. Romana Krapf, stv. Landesvorsitzende in Bayern. Die Botschaft sei deutlich, so Dr. Thomas Reinhold: „Die Bundesregierung spart an der falschen Stelle und gefährdet damit die nachhaltige, präventionsorientierte Zahnmedizin, die international als Vorbild gilt! Wir werden uns als Berufsstand nicht auseinanderdividieren lassen und weisen auch jeden Angriff – direkt oder indirekt – auf die Approbation zurück. Gemeinsam besser. Besser gemeinsam.“
Der FVDZ Bayern stellt klar: Der aufgeschobene Fachzahnarztvorbehalt zeigt, wie wirksam die Zahnärzteschaft ist, wenn Kammern, Selbstverwaltung und Berufsverbände gemeinsam handeln. Diese Geschlossenheit wird entscheidend sein, um die budgetären Einschnitte zu kompensieren und die qualitätsorientierte Versorgung zu sichern.