Branchenmeldungen 22.06.2026

Fachzahnarztvorbehalt gefährdet Versorgung von Kindern und Jugendlichen – und das Berufsbild

BZÄK – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) lehnt den im Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie ab. Er bedeutet eine Entwertung der zahnärztlichen Approbation. Die Zahnmedizin ist bereits ein klar abgegrenzter medizinischer Fachbereich und nicht mit der fachärztlichen Struktur der Medizin vergleichbar.

Fachzahnarztvorbehalt gefährdet Versorgung von Kindern und Jugendlichen – und das Berufsbild

Foto: Jordi Mora – stock.adobe.com

Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen wäre mit dem Fachzahnarztvorbehalt keineswegs erreichbar. Für einen derart gravierenden Grundrechtseingriff fehlt zudem jede tragfähige Grundlage, wie ein umfassendes Gutachten zeigt. Statt Einsparungen drohen Versorgungslücken für hunderttausende Kinder und Jugendliche.

Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.  Qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten muss es weiterhin möglich sein, ihre Patientinnen und Patienten umfassend zu versorgen.

Besonders kritisch ist der berufsrechtliche Ansatz: Das Vorhaben, erstmals einen Fachzahnarztvorbehalt in der Zahnmedizin einzuführen, berührt grundlegende Fragen des Berufsbildes. Es zielt auf eine künstliche Mikroaufteilung dieses Fachbereichs und untergräbt die bestehende Zulassungssystematik. Damit wird nicht nur die Qualifikation einzelner Zahnärztinnen und Zahnärzte infrage gestellt, sondern gefährdet den Grundpfeiler, die zahnärztliche Approbation.

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