Branchenmeldungen 22.06.2026
FVDZ: Staatlichen Eingriff in die Berufsfreiheit stoppen
„Mit dem geplanten Fachzahnarztvorbehalt greift der Staat massiv in die freie Berufsausübung ein“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. Zahnärztinnen und Zahnärzte seien durch ihre Approbation umfassend zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt. Ihnen nachträglich die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten in einem Teilbereich zu untersagen, sei ein schwerwiegender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. „Mit Erlangung der Approbation für Zahnärzte, dürfen wir Zahnheilkunde in allen Bereichen ausüben – und wir lassen uns da nicht auseinanderdividieren“, betont Öttl. „Auch der in Aussicht gestellte Bestandsschutz für derzeit kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte geht uns nicht weit genug. Wir haben nur die eine Approbation – und die gilt für jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt, auch in der Zukunft.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig ausschließlich Fachzahnärzte für Kieferorthopädie kieferorthopädische Leistungen für GKV-Versicherte erbringen dürfen. Nach Auffassung des FVDZ käme dies für zahlreiche spezialisierte Zahnärztinnen und Zahnärzte einem faktischen Berufsverbot gleich – unabhängig von ihrer Qualifikation, Erfahrung oder zusätzlichen akademischen Abschlüssen.
Besonders kritisch sieht der Verband die Folgen für die Versorgung. Bewährte Strukturen würden zerstört, Praxen wirtschaftlich entwertet und die Versorgung besonders im ländlichen Raum geschwächt. Leidtragende wären vor allem Kinder und Jugendliche, die längere Wartezeiten und weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssten.
Der FVDZ fordert, den Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos zu streichen und die Einheit der Approbation zu wahren. „Eine freiheitliche Gesundheitspolitik darf nicht auf Tätigkeitsverbote setzen. Wer die Versorgung sichern will, muss auf Qualifikation, Vertrauen und berufliche Eigenverantwortung bauen – nicht auf staatliche Einschränkungen der Berufsausübung“, sagt Öttl abschließend.