Branchenmeldungen 03.06.2025
FVDZ warnt: Neue GOÄ darf kein Modell für GOZ-Reform werden
Die geplante Neufassung der GOÄ bringt tiefgreifende strukturelle Veränderungen mit sich – darunter eine tabellarisch-preislistenartige Darstellung ärztlicher Leistungen. Die Zahnärzteschaft sieht diese Entwicklung mit Sorge und warnt eindringlich davor, die neue GOÄ als Vorlage für eine mögliche Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu verwenden. „Die zahnärztliche Versorgung ist geprägt von hoher Individualität, vielfältigen Therapiewegen und erheblichem fachlichem Gestaltungsspielraum. Diese Komplexität lässt sich nicht in ein starres, listenartiges Gebührensystem pressen, ohne Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patienteninteresse gleichermaßen zu gefährden“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl.
Die GOZ in ihrer aktuellen Struktur basiert auf einem bewährten Rahmen: Ein einheitlicher Gebührenrahmen mit Steigerungsfaktoren erlaubt es Zahnärztinnen und Zahnärzten, medizinische Notwendigkeiten und individuelle Patientenbedürfnisse wirtschaftlich darzustellen. Eine „GOZ nach Art der neuen GOÄ“ würde diesen differenzierten Ansatz durch pauschale Festpreise ersetzen – mit absehbaren Nachteilen für Patientenversorgung und Praxisrealität. „Gerade in der Zahnmedizin, wo Prävention, Funktion, Ästhetik und Langzeitstabilität in komplexer Wechselwirkung stehen, ist eine starre Gebührentabelle nicht sachgerecht. Die GOZ braucht Spielräume, keine Preislisten“, betont auch der Vorsitzende des FVDZ-Landesverbands Hessen Dr. Andreas Koch. Die Zahnärzteschaft bekenne sich zur Weiterentwicklung und Modernisierung der GOZ. „Wir fordern dabei allerdings, die bewährten Prinzipien wie die Möglichkeiten zur analogen Berechnung bei neuen Behandlungsmethoden und patienten-individuelle Anpassung des Gebührenrahmens zu erhalten“, macht Koch deutlich.
Der FVDZ ist sich auf Bundes- wie auf Landesebene einig: Eine Novellierung der GOZ darf nicht zur Verengung der zahnärztlichen Therapiefreiheit und nicht zur Entmündigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen.