Branchenmeldungen 29.01.2016

Gericht bestätigt die Rechtsauffassung zur Gebührenziffer GOZ 2197

Gericht bestätigt die Rechtsauffassung zur Gebührenziffer GOZ 2197

Foto: © BillionPhotos.com – Fotolia

In seinem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Düsseldorf jetzt entschieden, dass die Gebührenziffer 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung) neben Füllungsleistungen (hier Gebührenziffer 2100 GOZ) entgegen der Ansicht der PKV sehr wohl abrechenbar ist (Urteil vom 21.01.2016 – Aktenzeichen 27 C 3179/14).

Es war ein deutliches Aufatmen zu spüren, als das Amtsgericht nun zu Gunsten der Zahnärzteschaft entschieden hat: die Gebührenziffer 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung) ist durchaus neben der Gebührenziffer 2100 GOZ (Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren)) abrechenbar.

Als berufsständischer Factoring-Anbieter hat die ZA AG einmal mehr Flagge gezeigt und sich als Abrechnungsspezialist für ihre Kunden und Kollegen stark gemacht. So konnte sich trotz Schützenhilfe der Bundeszahnärztekammer der Verband der privaten Krankenversicherung nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, dass Leistungen nach 2197 GOZ neben den einschlägigen Gebührenpositionen für das „Legen von Kompositrestaurationen“ nicht erstattungsfähig seien, da die Befestigung in adhäsiver Technik notwendiger Bestandteil dieser Hauptleistungen sei.

„Alle fachlichen Stellungnahmen haben unsere Argumente bestätigt“, sagt Dr. Daniel von Lennep, Zahnarzt und Vorstand der ZA AG. „Jetzt ist das Gericht unseren Argumenten ebenfalls gefolgt.“ Das jetzt erstrittene Urteil ist nach einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 (Amtsgericht Bonn (116 C 148/13)) die zweite gerichtliche Klärung zu der einschlägigen Thematik mit diesem Ergebnis und ein großer Erfolg für den Berufsstand.

„Zahnärzte können sich bei der Abrechnung der GOZ-Position 2197 neben 2100 nun auf diese Urteile zu Recht berufen. Eine Ablehnung der Kostenerstattung durch die Kassen wird nun deutlich schwieriger“.

Quelle: ZA AG

Dieser Beitrag stammt von dem Anbieter und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper