Branchenmeldungen 21.02.2022
Johnsson & Johnsson: Mit einer Impfung nicht vollständig geimpft
Wer einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig keinen Anspruch auf eine Bescheinigung für vollständig Geimpfte. Das hat das Gericht in einem Eilverfahren am 11. Februar entschieden (Az. 1 B 6/22), wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Antrag sei bereits unzulässig. Ein Ehepaar hatte sich an das Verwaltungsgericht gewandt.
Zur Sache führten die Richter in Schleswig aus, dass zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungssystematik bestünden. Beispielsweise sei fraglich, ob die Regelung des vollständigen Impfstatus eines formellen Gesetzes bedurft hätte. Problematisch sei auch die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Voraussetzungen für einen vollständigen Impfstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Quelle: dpa