Branchenmeldungen 27.03.2013
Haus- und Heimbesuche ab 1. April deutlich einfacher
Bessere zahnmedizinische Versorgung für
2,3 Millionen Patienten
Die
zahnmedizinische Versorgung von
pflegebürftigen Patienten und Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz wird ab dem 1. April deutlich verbessert. Dank einer
neuen Position im Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung können Zahnärzte künftig Pflegebedürftige und
Menschen mit Behinderungen in stationärer und häuslicher Umgebung
wesentlich einfacher als zuvor betreuen. Die Neuregelung schließt
eine strukturelle Lücke im zahnmedizinischen Leistungskatalog.
Deutschland gilt heute als das
Altenheim Europas. Nach Angaben des Europäischen Statistikamtes sind
20,6 Prozent der Deutschen 65 Jahre oder älter. Das ist ein
Höchstwert innerhalb der EU. Mit einer alternden Bevölkerung geht
auch ein höherer Pflegebedarf einher. Für 2009 weist das
Statistische Bundesamt rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige aus.
Davon befinden sich etwa 750.000 Patienten in stationärer und 1,5
Millionen Menschen in häuslicher Pflege.
„Die Neuregelung ist eine
Verbesserung für alle Versicherten, die aufgrund von Alter,
Krankheit oder Behinderung nicht in die Praxis
kommen können“, lobt Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV), die im Dezember 2012 mit dem GKV-Spitzenverband getroffene
Vereinbarung. „Eine Versorgungslücke wurde erkannt und
geschlossen“, so Eßer weiter.
Grundsätzlich basiert der
Leistungskatalog darauf, dass erwachsene
Patienten eigenverantwortlich Mundhygiene betreiben, eine
Zahnarztpraxis aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren können.
„Diese Grundannahmen treffen auf
Pflegebedüftige und Menschen mit Behinderungen meist nicht zu.
Ausgerechnet die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft fielen
deshalb bisher durch das Versorgungsraster“, beschreibt Eßer die
nun geschlossene Versorgungslücke. „Mit der Neuregelung machen wir
einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention.“ Mit der Konvention haben sich die
Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dass Gesundheitsversorgung für
alle Menschen unabhängig von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben
Standard erfolgen soll.
Quelle: Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung