Branchenmeldungen 05.12.2014
Heller Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt
Anerkennung von hellem Hautkrebs als Berufskrankheit erleichtert den Zugang von Betroffenen zu Therapie- und Präventionsmaßnahmen
Ab dem 1. Januar 2015 wird Heller Hautkrebs in die amtliche Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Die Kosten für die Behandlung multipler Aktinischer Keratosen (AK) und Plattenepithelkarzinome durch beruflich bedingte UV-Exposition werden nach erfolgreicher Antragsstellung des betroffenen Arbeitnehmers von der Unfallversicherung getragen. Dies bringt zahlreiche Vorteile für Risikoberufsgruppen und behandelnde Dermatologen mit sich. Das Unternehmen Galderma Laboratorium GmbH hat bereits in diesem Jahr die multimediale Aufklärungskampagne „Action! 1 Minute für Hautgesundheit – Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs“ ins Leben gerufen, die sich unter anderem an besonders gefährdete Berufsgruppen mit hoher UV-Exposition richtet. Das im Bereich Dermatologie führende Unternehmen bietet ein umfassendes NMSC-Behandlungs- und Präventionsmanagement aus einer Hand.
Bestimmte Berufsgruppen tragen durch regelmäßige Außentätigkeiten ein erhöhtes Risiko, an Hellem Hautkrebs zu erkranken. Bei Bauarbeitern, Skilehrern, Fernfahrern, Dachdeckern oder anderen Outdoor-Berufen steigt die Prävalenz von AK mit zunehmendem Alter und arbeitsbedingter kumulativer UV-Exposition exponentiell an. Ab dem 1. Januar 2015 werden multiple AK und Plattenepithelkarzinome als BK 5103 neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Prof. Dr. med. Eggert Stockfleth, Direktor der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie am St. Joseph-Hospital in Bochum und Präsident der Europäischen Hautkrebsstiftung, zeigt sich zufrieden: „Seit einigen Jahren kämpfen wir dafür, dass Heller Hautkrebs als Folge natürlicher UV-Strahlung während der Arbeitszeit als Berufskrankheit anerkannt wird. Bisher war die Anerkennung „wie eine Berufskrankheit“ nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII, § 9, Abs. 1 nur als Einzelfallentscheidung möglich. Umso erfreulicher ist es, dass der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste empfohlen hat und dieses nun zum 1. Januar 2015 erfolgt.“
v.l.n.r.: Plattenepithelkarzinom, Melanom, Basalzellkarzinom, Aktinische Keratose
In vielen gefährdeten Berufsgruppen
herrscht bisher kaum Bewusstsein für das erhöhte Risiko. Das
Pharmaunternehmen Galderma, das sich in der Prävention und Therapie
von Non Melanoma Skin Cancer (NMSC) engagiert, hat deshalb bereits im
Sommer 2014 die Aufklärungskampagne „Action! 1 Minute für
Hautgesundheit – Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs“ initiiert. Die
Kampagne soll die Awareness von Berufsrisikopatienten steigern und
deren bisher nur wenig vorhandene Compliance bei Präventionsmaßnahmen
optimieren. Einen wichtigen Vorteil der Anerkennung von Hellem
Hautkrebs als Berufskrankheit – sowohl für Dermatologen als auch
für Patienten – stellt die erleichterte Erstattung von
Präventions- und Therapiekosten für Personen in Außenberufen mit
anerkannter BK 5103 dar. Galderma bietet mit Metvix®, Alacare® und
Actinica® ein umfassendes NMSC-Management aus einer Hand.
Für die medikamentöse Behandlung von Aktinischen Keratosen stehen verschiedene Wirkstoffe zur Verfügung. Die Photodynamische Therapie (PDT) mit Methylaminolevulinat (MAL) oder Aminolävulinsäure (ALA) wird in den europäischen Leitlinien zu Aktinischen Keratosen auf höchstem Evidenz-Level (AI) empfohlen. Metvix® (MAL-PDT) eignet sich besonders für die Flächenbehandlung. Die Behandlung mit MAL-PDT führte in einer Studie mit organtransplantierten Patienten zu einer signifikanten Reduktion der Anzahl neu aufgetretener Läsionen. Alacare® ist das erste PDT-Pflaster zur Behandlung von Aktinischen Keratosen. Ein großer Vorteil von Alacare® ist die einfache Anwendung des Pflasters, die die Anzahl der Behandlungsschritte im Vergleich zu Photosensibilisatoren in Creme- oder Gelformulierungen verringert.
Neben der effektiven Therapie ist auch die Prävention von Hellem Hautkrebs – vor allem bei Risikogruppen – von großer Bedeutung. Bei der Prävention von Hellem Hautkrebs ist – zusätzlich zur umfassenden Aufklärung des Patienten – ein konsequenter Lichtschutz essentiell. Actinica® Lotion ist das einzige Lichtschutzmittel, das in den deutschen und europäischen Leitlinien zu Aktinischen Keratosen empfohlen wird1,2 und dessen Wirksamkeit klinisch belegt ist. So reduzierte die regelmäßige Anwendung von Actinica® Lotion in einer 24-monatigen Studie3 an Organtransplantierten die Anzahl der Aktinischen Keratosen um 53 %. Zudem wurde die Entstehung neuer invasiver Plattenepithelkarzinome verhindert.
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.action-gegen-hellen-hautkrebs.de
https://www.youtube.com/user/ActionGegenHautkrebs
Aufklärungsbroschüren können bestellt werden unter:
Galderma Laboratorium GmbH
info@action-gegen-hellen-hautkrebs.de
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1 European Dermatology Forum (2011): Guideline on Actinic Keratoses
2 Deutsche Dermatologische Gesellschaft (2011): Leitlinie zur Behandlung der aktinischen Keratosen C44.X
3 Ulrich C et al. Prevention of non-melanoma skin cancer in organ transplant patients by regular use of a sunscreen: a 24 months, prospective, case-control study. Br J Dermatol; 2009; 161(3): 78-84
Quelle: Galderma Laboratorium GmbH