Branchenmeldungen 23.06.2022

Österreichische Zahnärztekammer – Information zum e-Rezept

Österreichische Zahnärztekammer – Information zum e-Rezept

Foto: megaflopp – stock.adobe.com

Die österreichische Sozialversicherung hat schrittweise im Jahr 2022 das Projekt e-Rezept ausgerollt. Ziel dieses Projekts ist es, dass zur Ausstellung von Rezepten zukünftig keine Kassenvordrucke der Sozialversicherung mehr verwendet werden.

Was bedeutet das für zahnärztliche Ordinationen?

Es gibt zukünftig zwei verschiedene Möglichkeiten zur Ausstellung von Rezepten:

1. Nutzung des e-Rezepts (für Zahnärztinnen und Zahnärzte freiwillig!)

Dazu ist es notwendig, das entsprechende Modul in die Ordinationssoftware zu integrieren. Damit wird das Rezept in Ihrer Software erstellt und danach ausgedruckt an die Patienten übergeben. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf www.chipkarte.at/e-rezept

2. Ausstellung von Rezepten auf Blankoformularen

Für alle, die e-Rezept nicht installieren, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung von Rezepten auf Blankoformularen. Diese können über die e-card Weboberfläche ausgedruckt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im VertragspartnerInnenhandbuch. Alternativ gibt es natürlich weiterhin die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten zur Rezeptausstellung an Allgemeinmediziner zu überweisen.

ÖZÄK: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Projekt e-Rezept um eine Initiative der Sozialversicherung handelt. Die Österreichische Zahnärztekammer war weder an der Entwicklung noch an der Umsetzung beteiligt.

Quelle: Österreichische Zahnärztekammer

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