Branchenmeldungen 16.10.2012
Keine IGeL bei Zahnärzten
"Private Zusatzleistungen beim Zahnarzt dürfen auf keinen Fall mit so genannten IGeL-Leistungen verwechselt werden." Darauf wies der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz gestern angesichts der laufenden Diskussion um so genannte 'Individuelle Gesundheitsleistungen' hin.
IGeL-Leistungen, so Fedderwitz
weiter, seien Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst
würden, und bei denen weder die Notwendigkeit noch die Wirksamkeit klar
anerkannt sei. Solche Leistungen gebe es in der Zahnmedizin fast gar
nicht. "Hier sind das in der Regel Zusatzleistungen, die nicht im
Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, bei
denen aber die Wirksamkeit erwiesen ist. In den allermeisten Fällen
liegt eine Behandlungsnotwendigkeit vor und die Krankenkasse beteiligt
sich an den Kosten."
Zusatzleistungen kämen beispielsweise
zustande, wenn sich behandlungsbedürftige Patienten nicht mit dem
Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden
gäben, sondern eine der aufwändigeren Therapiealternativen wählen
würden, die es für die meisten Befunde gibt. Fedderwitz: "Ein typisches
Beispiel ist, wenn ein Patient sich bei der notwendigen Versorgung eines
Seitenzahnes mit einer Krone anstelle der Kassenleistung
Vollmetallkrone für eine ästhetisch ansprechendere Keramikkrone
entscheidet. Wenn es Therapiealternativen gibt, muss der Zahnarzt den
Patienten sogar darauf hinweisen. Das ist Teil der umfassenden
zahnärztlichen Aufklärungspflicht und verbrieftes Recht des Patienten.“
Auch wenn es für eine Leistung ausnahmsweise keinen verpflichtenden
Kassenzuschuss gibt, wie zum Beispiel bei einer Professionellen
Zahnreinigung für einen parodontal gefährdeten Patienten, ist die
Notwendigkeit und Wirksamkeit der Therapie belegt. Viele Kassen
bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis. Fedderwitz: "Mit
IGeLn hat das nichts zu tun."
Quelle: KZBV