Branchenmeldungen 07.02.2012

Mehr Patientenrechte und neue Qualitätsnormen



Mehr Patientenrechte und neue Qualitätsnormen

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Abwehr überzogener Forderungen – langer politischer Atem

Berufspolitisch werden in 2012 die Themen „verstärkte Patientenrechte“ und „Erlass von Qualitäts-Leitlinien“ für bestimmte Behandlungsfelder im Mittelpunkt stehen. Dazu fühlt sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gut vorbereitet und auch bestens positioniert, da man sich in dem entscheidenden Gremium für entsprechende Verordnungsvorschläge, dem G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss), mit dem Versorgungsstrukturgesetz gewisse Mitspracherechte sichern könnte.

Zu dem Patientenrechtegesetz, das gerade vom BMG als erster ­Entwurf vorgelegt wurde, bringen vor ­allem Initiativen aus den Ländern neuen Zündstoff. So sieht eine Ini­tiative aus der Bundesratsmehrheit vor, dass „Patienten besser vor ärztlichen Behandlungsfehlern und ihren Folgen sowie vor überhöhten Honoraren geschützt werden sollen. Ärzteschaft und Kassen müssen gegen lange Wartezeiten auf Termine vorgehen. Und umfassende Aufklärung sowie der Anspruch auf eine Zweitmeinung, die von den Krankenkassen zu bezahlen ist, werden zu zentralen Rechten.“ Der Mensch solle in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gestellt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass Unterlagen im Computer nicht nachträglich verändert werden können – beispielsweise, um einen Behandlungsfehler zu vertuschen. Ist die Dokumentation mangelhaft oder fehlt sie vollständig, droht den Medizinern im Prozessfall eine völlige Beweislast-Umkehr.

BZÄK: „Akzente für eine ­praxisnahe Realisierung setzen“

Bei  „Privatvereinbarungen“ sollten Ärzte und Zahnärzte gezwungen werden, die Patienten zu informieren, warum die Kassen die Leistung nicht bezahlen. Zudem müssen sie auf eine kostenfreie Alternative aus dem Angebot der Kassen verweisen. In jedem Fall muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen, und die Details der Vereinbarung müssen vom Arzt persönlich und nicht von der Sprechstundenhilfe dargelegt werden. Wenn die Honorarforderung unangemessen hoch ist und mehr als 50 Prozent über dem üblichen Honorar liegt, muss der Patient nach dem Willen der Länder gar nichts mehr bezahlen. Auch angesichts dieser Forderungen sei es oberstes Ziel  der BZÄK-Führung, „Akzente für eine pra­xisnahe Realisierung zu setzen und durch Fachexpertise mögliche Fehl- und Überregulierungen vermeiden zu können.“

Evidenzbasierte Leitlinien statt „Leitlinien-Dschungel“

In der Zahnärzteschaft selbst aus der DGZMK heraus wie von einzelnen Fachgesellschaften, so in der ­Implantologie, wird mit Vehemenz die Thematik von „Therapie-Leit­linien“ vorangetrieben. Angekündigt werden „qualitativ hochwertige, evidenzbasierte Leitlinien“, wobei es aber, so unisono die jeweiligen Promotoren aus DGZMK, DGI und Fachgesellschaften heraus, „nicht darum gehe, den Praktikern etwas Realitätsfernes vorzuschreiben. Es sei sichergestellt, dass jeweils die ­beste verfügbare Evidenz herangezogen werde, und dazu gehöre auch die gute klinische Praxis.“

Aufgabe aus den BZÄK-Ausschüssen zur Qualitätssicherung

sei es, so ein sich als „Realpolitiker“ einschätzender Kammerpräsident, deutliche Auswüchse im „Leitlinien-Dschungel“ der Fachgesellschaften und wissenschaftlichen Vereinigungen wieder einzufangen, damit sie nicht von den Kosten­erstatter-Vertretern über den G-BA zur nach­gewiesenen, dokumentierten Mindestnorm für eine Erstattungspflicht hochstilisiert werden.

Und in einem Ausblick auf das Jahr 2012 ...

... verschreibt sich die BZÄK selbst „langen politischen Atem“: „Für den Berufsstand ist es ebenso wichtig, auch zu allgemeinen gesellschaftspolitischen Entwicklungen sprech- und handlungsfähig zu sein. Als Heilberuf mit hoher gesell­schaftlicher Re­levanz muss die  BZÄK Themen wie die demografische  Entwicklung in Deutschland mitdenken und mitgestalten. Die Entwick­lungen stellen völlig neue Heraus­forderungen an den Berufsstand und die zahnmedizi­­nische Versorgung – etwa in Form des drohenden Fachkräf­temangels oder der regelmäßig ­wieder­kehrenden Debatte zum ge­sund­heits­politischen „Dauer­bren­ner“: der „Einheits-/Bürger­versicherung“.

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