Branchenmeldungen 28.11.2012
Ministerium und Zahnärztekammer: Vereinbarung zum Patientenschutz
Modellprojekt Praxisbegehungen erfolgreich abgeschlossen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes NRW unter Barbara Steffens und die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind eine langfristige Kooperation zum Patientenschutz eingegangen und haben eine neue Übereinkunft zu Praxisbegehungen unterzeichnet. Diese sieht vor, dass die anlassunabhängige Begehung von Zahnarztpraxen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) künftig im Auftrag der Behörde durch Sachverständige durchgeführt wird.
„Mit der Vereinbarung setzen die Zahnärztekammern ein deutliches Signal für das hygienebewusste Verhalten in den Zahnarztpraxen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Ich erwarte davon eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Patientinnen und Patienten.“
Zweck des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist unter anderem, die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten, wie zum Beispiel zahnmedizinischen Instrumenten, zu regeln und dadurch für die Gesundheit und den erfolgreichen Schutz der Patienten, Mitarbeiter und der Zahnärzte zu sorgen. Nach dem MPG unterliegen Zahnarztpraxen der Überwachung durch die zuständigen Behörden.
„In den letzten zwei Jahren lief ein Modellprojekt in NRW, bei dem erstmals die Praxisbegehungen durch Sachverständige durchgeführt wurden“, erläutert Ralf Hausweiler, Vizepräsident und Pressereferent der Zahnärztekammer Nordrhein. „Dieses Projekt wurde von allen Seiten abschließend überwiegend positiv bewertet und bildet die Grundlage für die jetzt geschlossene Vereinbarung.“ Unberührt bleiben hiervon Begehungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die Gesundheitsämter.
Wir Zahnärzte müssen wissen, welche Anforderungen gestellt sind und wie wir in unseren Praxen den Ansprüchen des Medizinproduktegesetzes zum Wohle unserer Patienten gerecht werden“, begrüßt auch Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, das unbefristete Abkommen. „Patientenschutz ist und bleibt in den Zahnarztpraxen sehr hoch angesiedelt. Dem trägt die neue Übereinkunft Rechnung.“
„Die nicht anlassbezogenen Begehungen in die Hände der Kammern zu legen, zeigt das große Vertrauen der Politik in die zahnärztliche Selbstverwaltung“, betont Szafraniak. „Wir freuen uns über dieses Signal des Ministeriums und die konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten.“
Quelle: Zahnärztekammer Nordrhein