Branchenmeldungen 04.12.2017
Mobbing unter Kollegen: Arbeitgeber muss reagieren
Wer von Kollegen gemobbt wird, sollte sich immer an seinen Vorgesetzten wenden. Dieser muss auf solche Meldungen reagieren, erläutert der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte. Unternimmt der Chef nichts, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Betroffene haben dann unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.
Komplizierter wird es aber, wenn der Chef selbst der Mobber ist. Den Opfern bleibt dann nur der Gang zum eventuell vorhandenen Betriebsrat oder vor Gericht. Aussicht auf Erfolg haben Betroffene dort aber nur, wenn sie ihre Vorwürfe belegen können. Sie sollten die einzelnen Mobbing-Vorfälle deshalb schriftlich und chronologisch dokumentieren.
Quelle: dpa