Branchenmeldungen 04.11.2015
Neue Verträge regeln zahnärztliche Behandlung von Pflegebedürftigen
Mangelnde Mundhygiene, defekter Zahnersatz, Karies und Parodontitis – die Mundgesundheit von pflegebedürftigen Menschen lässt häufig zu wünschen übrig. Zahnärzte und Pflegeheime wollen das ändern. In Rheinland-Pfalz regeln deshalb aktuell 126 Kooperationsverträge die zahnärztliche Betreuung stationär pflegebedürftiger Patienten.
Diese Zwischenbilanz zieht der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz, Sanitätsrat Dr. Helmut Stein, anlässlich der rheinland-pfälzischen Demografiewoche. Vom 2. bis 9. November 2015 präsentieren die Landesregierung und hiesige Organisationen ihre Maßnahmen und Projekte, mit denen sie die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung meistern wollen.
Ziel der Kooperationsverträge ist es, ältere und pflegebedürftige Patienten in den Heimen zu betreuen, um Zahnerkrankungen zu vermeiden oder um sie frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. „Bislang erfolgte die Behandlung in Pflegeheimen meist auf Eigeninitiative der Zahnärzte oder die Zahnärzte sind dem Wunsch der Angehörigen nach einer Schmerzbehandlung nachgekommen“, erklärt Stein. Mithilfe der Kooperationsverträge wird diese anlassbezogene Behandlung in eine strukturierte, kontinuierliche Betreuung der Pflegebedürftigen überführt. Stein: „Akute Schmerzen und Notfälle – soweit wollen wir es gar nicht erst kommen lassen.“ Hierfür sehen die Kooperationsverträge routinemäßige Eingangsuntersuchungen und weitere regelmäßige Kontrolluntersuchungen sowie die individuelle Anleitung des Pflegepersonals zur Mund- und Zahnersatzpflege beim Patienten vor. „Diese Maßnahmen werden bei den Patienten, die sich nicht oder nicht mehr eigenständig um ihre Zahnpflege kümmern oder eine Zahnarztpraxis aufzusuchen können, zu einer besseren Zahn- und Allgemeingesundheit und somit zu mehr Lebensqualität führen“, ist sich Stein sicher.
Die Kooperationsverträge decken derzeit rund ein Viertel der Pflegeheime im Land ab. Hier sieht der KZV-Chef noch Luft nach oben: „Die Kooperationsverträge erleichtern es Zahnärzten wie Heimen, die Behandlung vor Ort zu organisieren und durchzuführen. Ich bin zuversichtlich, dass sich nach und nach immer mehr Zahnärzte und Heime für eine Kooperation entscheiden – im Sinne ihrer Patienten.“
Zum Hintergrund: Seit 1. April 2014 können Zahnärzte und Pflegeheime Kooperationsverträge schließen. Details regelt eine Umsetzungsempfehlung von KZV Rheinland-Pfalz und PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz, die verpflichtende Mindestanforderungen und Leistungsinhalte für Kooperationsverträge beschreibt. Die Umsetzungsempfehlung stützt sich auf eine Rahmenvereinbarung, die auf Bundesebene zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen unter Beteiligung der Pflegeorganisationen geschlossen wurde. Grundlage der Rahmenvereinbarung und der Kooperationsverträge ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz. Darin fasste der Gesetzgeber den § 119b SGB V zur ambulanten Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen neu.
Quelle: KZV Rheinland-Pfalz