Branchenmeldungen 05.10.2021
Online-Symposium: Zahnmedizin meets Schlafmedizin
Es sind alltägliche Momente in der Zahnarztpraxis, bei denen ein Patient von seinem medikamentös nicht einstellbaren Bluthochdruck berichtet. Der Patient reagiert sichtlich erstaunt, wenn er dann von seinem Zahnarzt nach seinem Schlaf befragt wird. Er berichtet von getrennten Schlafzimmern und seinem störenden Schnarchen. So eine Situation könnte der Beginn eines neuen Kapitels der Zahnheilkunde in einer Praxis sein. Denn der zahnärztlich-schlafmedizinisch fort gebildete Zahnarzt wird hier die Verdachtsdiagnose einer schlafbezogenen Atmungsstörung, obstruktives Schlafapnoe Syndrom (OSA) genannt, stellen und den Patienten zur weiterführenden Diagnostik an einen schlafmedizinisch tätigen Arzt überweisen. Hier beginnt die neue Form der Zusammenarbeit zwischen Medizin und Zahnmedizin. OSA ist eine medizinische Erkrankung, die mittels zahnärztlicher Maßnahmen therapiert werden kann.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. November 2020, Patienten, die im Schlaf unter behandlungsbedürftigen wiederholten Atemaussetzern (obstruktive Schlafapnoe) und als Folge davon z. B. unter Tagesschläfrigkeit, Bluthochdruck oder kardiovaskulären Erkrankungen leiden, eine Therapie mittels Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) in der GKV zu ermöglichen. Mit der UPS steht ein wissenschaftsbasiertes Verfahren zur Verfügung, das insbesondere bei leichter und mittelschwerer Schlafapnoe der CPAP-Therapie (Continuous Positive Airway Pressure) mindestens ebenbürtig ist, erfahrungsgemäß von den Patienten aber deutlich besser toleriert wird.
Die Vorbereitung, Durchführung sowie Nachsorge der UPSTherapie ist eine rein zahnärztliche Aufgabe. Gleichzeitig bleibt aber die Behandlung der Schlafapnoe in den Händen schlafmedizinisch tätiger Ärzte, die die UPS-Therapie verordnen können. Diese Therapie findet somit an der Schnittstelle zwischen Medizin und Zahnmedizin statt und erfordert ein tiefgreifend schlafmedizinisches Verständnis des mitbehandelnden Zahnarztes.
Die DGZS begleitet die Einführung der erforderlichen Behandlungsschritte in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die zahnärztliche Schlafmedizin ist eine neue Fachdisziplin im Bereich der GKV. Die Standards sind in der neuen wissenschaftlichen S1-Leitlinie UPS-Therapie abgebildet. Diese Leitlinie zeigt den zahnärztlichen Behandlungsweg für eine erfolgreiche Therapie der OSA auf. Die DGZS plant als wissenschaftliche Fachgesellschaft, die Ärzteund die Zahnärzteschaft eingehend über diese Leitlinie zu informieren, um im Interesse der Patienten die fachlichen Voraussetzungen zu schaffen. Gleichzeitig hat der Vorstand der DGZS beschlossen, das Fort- und Weiterbildungsangebot noch stärker auszubauen.
Jetzt anmelden beim Online-Symposium der DGZS!
Eine umfassende Information zu OSA und weiteren damit verbundenen Themen bietet das Online-Symposium der DGZS am 29. und 30.10.2021. Anmeldungen sind ab sofort möglich! Internationale Referenten sowohl aus der Schlafmedizin als auch der zahnärztlichen Schlafmedizin geben einen Überblick über die therapeutischen Möglichkeiten. Gleichzeitig wird für Neueinsteiger ein Basiskurs zur zahnärztlichen Schlafmedizin angeboten, um in das Thema einzuführen. Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihr Behandlungsspektrum gezielt zu erweitern.
Quelle: DGZS