Branchenmeldungen 27.08.2008

Patient hat sich nicht auf Nachbesserung durch fehlerhaft behandelnden Arzt einzulassen

Die Richter des in zweiter Instanz zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsgericht hatten in einer Sache zu entscheiden, in welcher ein Zahnarzt für seinen Patienten einen Zahnersatz fertigte, welcher nach allgemeiner Ansicht nur als mangelhaft zu bewerten war. Der Zahnarzt war der irrigen Meinung, dass in jedem Falle er Nachbesserung zu leisten hat, selbst wenn der Patient das Vertrauen in die Kompetenz des Zahnarztes verloren hat. Der Zahnarzt fürchtete u.U. um seinen Honoraranspruch. Der Patient zog allerdings einen anderen Zahnarzt vor. Nunmehr haben im Berufungsverfahren, also in zweiter Instanz, die Richter des Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt, dass der Patient sich nicht auf eine Nachbesserung durch den fehlerhaft erstbehandelnden Zahnarzt einzulassen hat.

Quelle: Rechtsanwalt Ralf Renner, 27.08.2008

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