Branchenmeldungen 25.08.2016
Patientenschützer: Zahnärzte müssen einmal im Jahr ins Pflegeheim
Die niedergelassenen Zahnärzte sollten nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz verpflichtet werden, einmal im Jahr Patienten in Pflegeheimen zu versorgen. Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte kürzlich der Deutschen Presse-Agentur: „Bei der Hälfte der Bewohner liegt der letzte Zahnarztbesuch mehrere Jahre zurück.“ Der Gesetzgeber müsse daher die Kassenzahnärzte verpflichten, regelmäßige im Pflegeheim zu behandeln.
Brysch sagte weiter, bis Ende des Jahres müsse offengelegt werden, wo Kooperationen zwischen den 13 000 Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten funktionieren und wo nicht. „Zahnärzte und Pflegeheime schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.“ Der Sicherstellungsauftrag für pflegebedürftige Menschen liege aber bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, signalisierte am Dienstag bei der Vorstellung der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie, dass man bei dem Thema mehr tun wolle.
Quelle: dpa