Branchenmeldungen 21.06.2013

Präventionsgesetz verpasst Chancen

Präventionsgesetz verpasst Chancen

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Mitte Mai 2013 fand im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention (Präventionsgesetz) statt. Im Rahmen der Anhörung waren auch BZÄK und KZBV als Sachverständige geladen. Während der Anhörung wurden die grundsätzlich unterschiedlichen Ansätze zwischen Regierungsparteien und Opposition bei der Verbesserung der Prävention in Deutschland deutlich: Während aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf stark auf eine Verhaltensänderung hin zu einer präventiven Orientierung des Individuums setzt, wurde von Seiten der Opposition deutlich angemahnt, dass insbesondere Verhältnisse und Verhältnisveränderungen im Sinne eines lebensweltbezogenen Ansatzes (Setting) im Vordergrund stehen müssen.

Zwar wurde im Rahmen der Anhörung erwähnt, dass die Zahnmedizin sehr deutliche Erfolge bei den Kindern und Jugendlichen durch Prävention vorweist. Leider wurde es jedoch versäumt, sich vertiefend mit den Ursachen und der beispielgebenden Wirkung dieser Präventionserfolge auseinanderzusetzen. So ist es im Hinblick auf die Verbesserung der Mundgesundheit breiter Bevölkerungsgruppen in der Vergangenheit gelungen, durch Ansätze der Bevölkerungs-, Gruppen- und Individualprophylaxe auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und durch eine entsprechende Vernetzung dieser Präventionsebenen diese Erfolge zu erreichen. Die enge Verquickung von Verhaltens- und Verhältnisprävention unter Nutzung von Settingansätzen in Kindereinrichtungen und Schulen ist in der Zahnmedizin bereits gelebte Realität. Obwohl die Erfolge in der Zahnmedizin vielfältig anerkannt werden, haben sowohl die Regierung als auch Opposition die Chance vertan, diese Ansätze breiter im Gesundheitswesen zu implementieren. So bleibt es Aufgabe der BZÄK, auf allen Ebenen die beispielgebenden Ansätze der Zahnmedizin in die politische Öffentlichkeit einzubringen.

Quelle: BZÄK

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