Branchenmeldungen 22.01.2026
Präventionsleistungen für Pflegebedürftige weiter im Aufwärtstrend
Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 535.035 Menschen mit diesen besonderen Präventionsleistungen versorgt, zu denen etwa die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung oder die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge gehören. Zum Vergleich: 2023 waren es 452.280 Patientinnen und Patienten. Damit setzt sich die seit Einführung dieser Leistungen anhaltende positive Entwicklung fort.
Auch die Zahl der Besuche im Rahmen der aufsuchenden Versorgung stieg im Jahr 2024 erneut: Mit einem Anstieg auf mehr als 1,1 Millionen wurde ein Zuwachs von 6,2 Prozent erreicht. Der überwiegende Teil dieser Besuche erfolgte im Rahmen der aufsuchenden Betreuung in Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V. Im Jahr 2024 zählte die KZBV insgesamt 7.483 Kooperationsverträge, was einem bundesweiten Abdeckungsgrad der Pflegeheime von 41,3 Prozent entspricht.
„Die hohe Inanspruchnahme dieser Leistungen vor dem Hintergrund eines rasant fortschreitenden demografischen Wandels zeigt aber auch, dass wir hier nicht stehen bleiben dürfen. Wichtig ist, das Angebot der aufsuchenden Betreuung auf weitere Wohnformen auszudehnen, um möglichst alle Anspruchsberechtigten zu erreichen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die Kooperationsverträge neben Pflegeeinrichtungen auch auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen) auszuweiten“, so Hendges.