Branchenmeldungen 07.04.2014
„Qualität“ ist das neue GroKo-Schlagwort
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Neues „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ soll eingerichtet werden.
Noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages soll ein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegter Gesetzesentwurf zur „Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität“ in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgezogen werden.
Der allgemeine Krankenkassenbeitrag in der GKV soll zum 1. Januar 2015 von jetzt 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder paritätisch finanziert werden (bislang zahlen Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr).
Kommen die Kassen mit diesem Beitrag nicht aus, müssen sie „kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge“ erheben, die dann allein von den Arbeitnehmern finanziert werden müssen. Das heißt in der Praxis, dass Versicherte mit höheren Einkommen auch höhere Zusatzbeiträge leisten müssen. Dies könnte nach dem Griff des Finanzministers Dr. W. Schäuble in den Jahren 2014/15 in die Kassen der GKV – er kürzt den zugesagten Zuschuss von 14 Mrd. Euro um sechs Mrd. Euro (s. S. 2) – bereits 2015 Realität werden.
Die SPD wurde für diese Zusage einer Sonderbelastung allein der Arbeitnehmer bei Beitragssteigerungen von der Opposition, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, scharf kritisiert, sie gehe gemeinsam mit der CDU/CSU den Weg der Entsolidarisierung der Krankenversicherung.
Qualitätssicherung ist das zweite Bein des GroKo-Gesetzesentwurfes. Es soll ein neues „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ eingerichtet werden, um den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu unterstützen. Dieser soll das Institut auch gründen. Vor allem sollen weitere Instrumente zur Qualitätskontrolle der Leistungserbringer entwickelt und die Versorgungsqualität sektorübergreifend gemessen werden.
Neben dem G-BA sollen auch andere Institutionen, wie der Verband der Privaten Krankenversicherungen oder wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften, an Aufträgen für das Institut mitarbeiten können. Das Institut soll auch eigenständig Themen aus der Qualitätssicherung bearbeiten. Die vom Bundesgesundheitsminister freigegebenen Arbeitsergebnisse sollen auch im Internet „in einer allgemeinverständlichen Form“ für Patienten veröffentlicht werden.