Branchenmeldungen 20.08.2015

Ratgeber: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

Ratgeber: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

Foto: © BDIZ EDI

Neue Broschüre des BDIZ EDI zum Sonderstrafrecht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Mit der Broschüre „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ reagiert der Bundesverband der impantologisch tätigen  Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) auf anstehende gesetzliche Neuregelungen zum Antikorruptionsgesetz. Der 36-seitige Ratgeber zeigt die Fallstricke auf, die die beiden neuen Hauptstrafnormen in den §§ 299a und 299b StGB-E mit sich bringen. Der Schritt von der Straflosigkeit zur Strafbarkeit soll denkbar kurz werden, rechtlich zulässiges und strafrechtlich verbotenes Verhalten lassen sich kaum noch sicher abgrenzen.

Mit ihrem am 27.07.2015 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf will die  Bundesregierung die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit für alle Heilberufe einführen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Umfasst würde damit derselbe Personenkreis, für den nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch eine besondere Schweigepflicht gilt. Dazu zählen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Die Abgrenzung der beiden Tatbestände ist einfach: Wer besticht, macht sich wegen Bestechung strafbar (§ 299b StGB-E). Wer sich bestechen lässt, macht sich wegen Bestechlichkeit strafbar (§ 299a StGB-E). Strafbar kann sich künftig zudem fast jeder potenzielle Geschäftspartner machen, der Arznei-, Heil-, Hilfsmittel oder Medizinprodukte liefert/herstellt. Der Autor der Broschüre, BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak, stellt klar: „Es wird nahezu unmöglich werden, sicher vorherzusagen, was im Bereich des Marketings zwischen Praxen und Herstellern rechtlich eindeutig akzeptabel ist.“

Aktuelle Fragen der Abrechnung (etwa von Materialkosten, Legierungen und Zahnpflegeprodukten), des Berufsrechts, des Steuerrechts und des Werberechts werden mit Erläuterungen zu aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und des Bundessozialgerichts erörtert. Der unterschiedlichen Rechtslage bei Kassen- und Privatpatienten wird dabei durch eine gesonderte Darstellung Rechnung getragen.

Die Broschüre „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ ist angesichts dieser künftigen Entwicklungen ein wichtiger Ratgeber für den zahnärztlichen Praxisalltag. Mit zahlreichen Synopsen und Praxisbeispielen wird die besondere Bedeutung des geplanten Gesetzes erläutert. Sie enthält zudem eine Compliance-Erklärung des BDIZ EDI, die den dargestellten Korruptionsrisiken für Zahnärztinnen und Zahnärzte durch eine transparente Vertragsgestaltung entgegen wirken soll.

Mitglieder des BDIZ EDI erhalten die Broschüre + Kompaktversion kostenfrei mit dem nächsten Rundschreiben. Die Broschüre kostet 10 Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten und ist im Online-Shop des BDIZ EDI oder direkt über die Geschäftsstelle des BDIZ EDI in Bonn zu bestellen.

Quelle: BDIZ EDI

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