Branchenmeldungen 17.05.2017
Studenten droht bei Fehlverhalten Exmatrikulation
Gewalt gegenüber Kommilitonen oder Belästigung von Professoren: Wer sich als Student so verhält, bekommt nicht nur strafrechtlich Ärger. Derjenige kann mitunter auch exmatrikuliert werden. Das berichtet die Zeitschrift «Forschung und Lehre» (Ausgabe 4/2017). Viele Hochschulen kennen entsprechende Regelungen. Eine Exmatrikulation ist mitunter auch dann möglich, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe für eine Tat verurteilt wird, die in keinem Zusammenhang mit der Hochschule steht.
Quelle: dpa