Branchenmeldungen 04.05.2015
Thüringer Zahnärzte wählen neues Parlament ihrer Selbstverwaltung
Höhere Wahlbeteiligung als bei Thüringer Landtagswahlen erwartet
Die Thüringer Zahnärzte wählen in diesen Tagen ihr Parlament, die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Thüringen. Für die 50 Sitze dieses wichtigsten Gremiums der zahnärztlichen Selbstverwaltung im Freistaat kandidieren 107 Zahnärzte auf 13 Wahllisten.
Viele Zahnmediziner stellen sich dabei mit einem regionalen Schwerpunkt zur Wahl, so z. B. das „Sprachrohr der Provinz“ in Südostthüringen oder die „Gothaer Liste“. Andere wiederum kandidieren als Thüringer Kieferorthopäden oder für eine stärkere Hervorhebung der Zahnerhaltung. Auch Nachwuchs und Berufseinsteiger werben mit einer eigenen Liste „Junge Kolleginnen und Kollegen Thüringen“ um Wählerstimmen.
Kammerpräsident Dr. Andreas Wagner hofft derweil auf eine hohe Wahlbeteiligung: „Eine rege Wahlbeteiligung stellt unsere Selbstverwaltung auf eine breite und solide Basis. Damit zeigen wir auch der Landesregierung, wie ernst unser Interesse an der Selbstverwaltung der Thüringer Zahnärzte ist.“ Bei der letzten Kammerwahl vor vier Jahren lag die Beteiligung bei 59 Prozent. Dies ist deutlich mehr als bei Thüringer Landtagswahlen üblich.
Ergebnis wird am 8. Mai vorliegen
Zur Briefwahl aufgerufen sind alle etwa 2.650 Zahnärzte Thüringens, davon rund 2.150 Berufstätige und 500 Ruheständler. Sie können noch bis zum 7. Mai um 18:00 Uhr ihre Stimme abgeben. Nach einer Auszählung über Nacht wird das Wahlergebnis im Laufe des Freitag, 8. Mai, erwartet.
Die neue Kammerversammlung wird dann erstmals am 4. Juli zusammentreten und einen neuen Vorstand der Landeszahnärztekammer wählen. „Stärkung der Freiberuflichkeit, Sicherung des Nachwuchses von Zahnärzten und Praxispersonal, Abbau der Bürokratie und vieles mehr – die Aufgaben der Landeszahnärztekammer bleiben auch in Zukunft vielfältig. Unsere Selbstverwaltung ermöglicht uns, den zahnärztlichen Beruf aktiv mitzugestalten sowie über unsere Fortbildung und berufsrechtlichen Regeln selbst zu bestimmen. Dies dient nicht nur den Patienten, sondern entlastet auch den Thüringer Landeshaushalt“, so Dr. Wagner.
Weitere Informationen unter www.lzkth.de
Quelle: Landeszahnärztekammer Thüringen