Branchenmeldungen 13.02.2012
Update GOZ – die drei Wege des BDIZ EDI
Der Klageweg ist nur eine Richtung des Verbandes – Unterstützung aller Zahnärzte über GOZ-Seminare und GOZ-Kompendium
„Alles Wollen entspringt aus Bedürfnis, also aus Mangel, also aus Leiden.“ Der berühmte Schopenhauer’sche Pessimismus wird in keinem Zitat deutlicher und passt trefflich auf die Situation der deutschen Zahnärzte sechs Wochen nach Inkrafttreten der GOZ 2012. Nicht alles Wollen von Zahnärzteverbänden ist aus Sicht des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) der Sache dienlich, vieles erscheint wie blinder Aktionismus, anderes, als gewinne die Resignation die Oberhand. Der BDIZ EDI baut weiterhin auf seinen Weg, der in drei Richtungen weist: die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, „GOZ-Wissen aus erster Hand“ als Auftakt einer Seminarreihe am 18. Februar in Köln und die Bündelung von Fachkompetenz im GOZ-Kompendium, das Ende Februar erscheinen wird.
Am Samstag, 18. Februar 2012, bietet der BDIZ EDI erstmals sein GOZ-Seminar „GOZ-Wissen aus erster Hand“ an. Adressiert ist es an alle Zahnärzte/innen und ihre Abrechnungshelferinnen. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger gibt als Praxisinhaber und Betroffener Tipps, was man bei der Abrechnung künftig besonders beachten muss. Der Medizinrechtsexperte Dr. Thomas Ratajczak wird sich mit dem allgemeinen Teil der GOZ und mit den neuen Leistungsbeschreibungen beschäftigen und wichtige Hinweise zur Privatliquidation geben. Worauf muss der Zahnarzt künftig sein Augenmerk legen? Welche Urteile haben weiterhin Bestand?
Das gebündelte Wissen führender Abrechnungsexperten bei der privatzahnärztlichen Liquidation ist in das GOZ-Kompendium geflossen, das Ende Februar erscheinen wird. Aufgrund der umfangreichen Materie hat sich der Verlag teamwork-media GmbH in Fuchstal entschlossen, ein Ringbuch mit den einzelnen Leistungen samt Textbuch zum allgemeinen Teil und mit Rechenbeispielen heraus zu geben. Unter Federführung des BDIZ EDI sind mit dabei: das Deutsche Rechenzentrum (DZR), die DAISY GmbH, die Anwaltskanzlei Ratajczak&Partner und OrthoSolution Praxismanagement für den KFO-Bereich.
Die Klage gegen die GOZ 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird in Kürze eingereicht. Nach beinahe einem Jahr Vorbereitungszeit ist der BDIZ EDI weit fortgeschritten. Ein Desaster wie 1988 ist nach Auffassung von BDIZ EDI-Justiziar Dr. Thomas Ratajczak nicht zu erwarten. In einem Interview im BDIZ EDI konkret (hier der Link: http://www.bdiz.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=610 ) sagt er wörtlich: „2001 monierte das Bundesverfassungsgericht, dass seitens des klagenden Zahnarztes/der Zahnärzteschaft gar nicht versucht werde, die Gestaltungsmöglichkeiten der GOZ, also die Steigerungsfaktoren und gegebenenfalls die Honorarvereinbarung auszuschöpfen. Das ist 2011 de facto schon lange anders. (…) 52 Prozent aller Leistungen wurden 2010 mit einem Steigerungsfaktor größer 2,3 abgerechnet und – betrachtet man die Zahlen noch genauer – 41,9 Prozent mit einem Steigerungsfaktor von mindestens 3,5. (…) Das macht im Tatsächlichen den großen Unterschied zu 2001 – und natürlich auch der Umstand, dass weite Teile der neuen GOZ zum 2,3-fachen Steigerungsfaktor nun unter Bema-Niveau vergütet sind.“
Das GOZ-Seminar am 18. Februar in Köln bietet noch wenige Restplätze (Anmeldung über www.bdizedi.org). Das GOZ-Kompendium ist über den teamwork-media-Verlag bestellbar unter www.teamwork-media.de / Bookshop. Mehr zum Interview mit Dr. Thomas Ratajzcak ist im aktuellen BDIZ EDI konkret zu lesen (online auf der Internetseite des Verbandes unter „Publikationen“).
Im Übrigen wird der BDIZ EDI in Köln nicht nur sein GOZ-Seminar (13 bis 18 Uhr) am Samstag anbieten, sondern auch sein inzwischen 7. Experten Symposium am 19. Februar, das mit Neuem aufwartet: Der Kölner Risiko Score soll implantologisch tätigen Zahnärzten helfen, die Risiken bei der Implantation nach einem leicht nachvollziehbaren Score zu bewerten.