Branchenmeldungen 13.07.2026

Was tun, wenn das Gehalt nicht kommt?

Wenn der Lohn zu spät ausgezahlt wird, ist Füße stillhalten die schlechteste Option. Diese Ansprüche haben Arbeitnehmer.

Was tun, wenn das Gehalt nicht kommt?

Foto: Brian Jackson – stock.adobe.com

Auf eines sollte man sich verlassen können: Dass der Lohn pünktlich auf dem Konto ist. Denn Rechnungen warten nicht. Die Miete will bezahlt werden. Was aber, wenn die Lohnauszahlung einfach nicht kommt? Bis wann hat der Arbeitgeber eigentlich Zeit, das Gehalt auszuzahlen? Und welche Konsequenzen drohen ihm, wenn es zu lange dauert?

«Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Gehalt gemäß § 614 des BGB spätestens am Ersten des Folgemonats zahlen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung können aber auch frühere Fälligkeiten vereinbart sein, oft sind das bereits der 15. oder 20. des Monats.

Tipp: Wer das Geld früher braucht, der hat durchaus die Chance auf einen früheren Termin. Gerade in kleineren Unternehmen ist der Arbeitgeber für vorübergehende frühere Zahlungen häufig offen, so der Fachanwalt.

Arbeitnehmer stehen Verzugszinsen zu

Hält der Arbeitgeber den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, dann gerät er automatisch, ohne eine Mahnung des Arbeitnehmers, in Verzug. In dem Fall stehen dem Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu.

Entstehen durch die verspätete Auszahlung des Gehalts Schäden für den Arbeitnehmer, wie etwa Rücklastschriften oder Mahngebühren, dann ist der Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet. Auch kann der Arbeitnehmer unmittelbar eine Klage gegen den Arbeitgeber erwägen, doch das sollte in der Regel nur dann getan werden, wenn ein Ende des Arbeitsverhältnisses in Sicht ist, rät der Anwalt.

Und was, wenn das Geld monatelang nicht kommt? Grundsätzlich sollte höchstens drei Monate weitergearbeitet werden, wenn kein Lohn mehr gezahlt wird, rät Bredereck. Arbeiten Arbeitnehmer länger, riskieren sie bei einer späteren Insolvenz des Unternehmens ihre Vergütungsansprüche nicht mehr vollständig durchsetzen zu können.

Quelle: dpa

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