Branchenmeldungen 28.07.2026
Zahnarztpraxen: Einnahmen steigen erstmals seit zwei Jahren wieder stärker als die Aufwendungen
Die Aufwendungen erhöhten sich um 4,7 % auf durchschnittlich 516.000 Euro je Praxis (2023: 493.000 Euro). Damit stiegen die Einnahmen erstmals seit zwei Jahren wieder stärker als die Aufwendungen. In den beiden Vorjahren 2022 und 2023 hatte die Steigerung der Aufwendungen das Einnahmenplus bei Arztpraxen jeweils deutlich übertroffen. Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen werden getrennt ausgewiesen.
Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis stieg 2024 um 9,0 % auf 338.000 Euro (2023: 310.000 Euro). Die genannten Durchschnittswerte sind jedoch stark von Arztpraxen mit hohen Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen beeinflusst: So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen Einnahmen bis maximal 502.000 Euro, Aufwendungen bis 260.000 Euro und einen Reinertrag von höchstens 232.000 Euro (Medianwerte). Im Durchschnitt waren 9,9 Personen im Jahr 2024 in Arztpraxen tätig.
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.
Plus bei Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen in Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen erwirtschafteten im Jahr 2024 durchschnittlich 937.000 Euro an Einnahmen und verzeichneten 632.000 Euro an Aufwendungen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Einnahmen um 4,8 % (2023: 894.000 Euro), die Aufwendungen erhöhten sich um 3,6 % (2023: 610.000 Euro). Der im Jahr 2024 erzielte Reinertrag betrug 305.000 Euro je Zahnarztpraxis (+ 7,4 % gegenüber 2023). Der Median des Reinertrags liegt mit 217.000 Euro auch hier weit darunter. Durchschnittlich 10,2 tätige Personen verzeichneten Zahnarztpraxen im Jahr 2024.
Psychotherapeutische Praxen: Spürbarer Anstieg bei Aufwendungen
Die mit durchschnittlich 1,9 tätigen Personen im Vergleich zu Arzt- und Zahnarztpraxen deutlich kleineren psychotherapeutischen Praxen erzielten im Jahr 2024 Einnahmen von 134.000 Euro je Praxis. Dem Einnahmenplus zum Vorjahr von 10,7 % stand eine kräftige Erhöhung der Aufwendungen von 22,9 % auf 43.000 Euro je Praxis gegenüber (2023: 35.000 Euro). Der in 2024 durchschnittlich erwirtschaftete Reinertrag stieg um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr (2023: 86.000 Euro) auf 90.000 Euro je Praxis. Der Anstieg des Reinertrags fiel damit deutlich geringer aus als bei Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Hälfte aller psychotherapeutischen Praxen erwirtschaftete einen Reinertrag von maximal 83.000 Euro (Median).
Methodische Hinweise
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 % der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe gezogen.
Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr 2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt.