Branchenmeldungen 28.10.2014
Wegen negativer Bewertung: Zahnarzt verklagt Google
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Der Bundesgerichtshof stärkte jüngst in seinem Urteil das Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von Arztverzeichnissen und -bewertungen im Internet. Trotzdem klagt jetzt ein Göttinger Zahnarzt gegen den Suchmaschinenriesen Google und sein soziales Netzwerk Google+ wegen der Negativ-Bewertung eines Patienten.
Weil er die erfolgte Behandlung als schmerzhaft und viel zu teuer empfand, äußerte sich ein Patient negativ in seinem Eintrag in dem bekannten Netzwerk Google+. Weiterhin bezichtigte der Patient alle anderen positiv formulierten Einträge hinsichtlich der Zahnarztpraxis als Fake. Gegen diese Art der Rufschädigung wollte der betroffene Praxisinhaber vorgehen und dabei nicht nur seinen Ruf, sondern auch Praxismitarbeiter und die eigene Familie schützen, berichtet die Hessische/Niedersächsische Allgemeine. Obwohl der kritische Eintrag nach Androhung einer einstweiligen Verfügung von Google Deutschland bereits offline genommen wurde, hielt der Zahnarzt an seiner Klage fest. Mediziner haben laut aktuellem Urteil des BGH zwar das Recht, unwahre Tatsachen löschen zu lassen, Meinungsäußerungen bleiben jedoch bestehen. Die Erfolgsaussichten für den Kläger, diesen Fall zu gewinnen, sind daher gering.