Recht 01.10.2014

Arztbewertungsportale: BGH stärkt Meinungsfreiheit im Internet

Arztbewertungsportale: BGH stärkt Meinungsfreiheit im Internet

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Der Bundesgerichtshof stärkt in seinem Urteil vom 23.09.2014 (Az. VI ZR 358/13) erneut das Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von Arztverzeichnissen und -bewertungen im Internet. Demnach darf jameda.de, Deutschlands größte Arztempfehlung, personenbezogene Daten von Ärzten sowie deren Bewertungen durch Patienten veröffentlichen.

Im konkreten Fall hatte ein Münchner Gynäkologe gegen das Arztbewertungsportal jameda geklagt und gefordert, seine beruflichen Kontaktdaten sowie Bewertungen von Patienten vollständig und unwiderruflich aus dem Portal zu löschen. Dabei berief er sich auf sein Persönlichkeitsrecht.

Der Kläger hatte in seiner Eigenschaft als niedergelassener Arzt Eingang in die Datenbank des Arztbewertungsportals gefunden. Auf jameda.de werden geschäftsbezogene Informationen über Ärzte, insbesondere zu Name, Fachrichtung, Praxisanschrift und -kontakt sowie Sprechzeiten, veröffentlicht. Die jameda GmbH stützte die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ihres Vorgehens auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BDSG, da das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Listen und Nutzen von öffentlich verfügbaren, personenbezogenen Daten mangels Überwiegen schutzwürdiger Interessen des Arztes zulässig sei. Bereits die Klage und die Berufung des Arztes waren abgewiesen worden. Dem schloss sich der BGH an.

Anspruch auf öffentliche Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten bestätigt
Das heutige Urteil bestätigt die Ansicht von jameda, dass die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran hat, schnellen und vollständigen Zugang zu Daten über Ärzte, Therapeuten und Heilberufler zu erhalten, um so von ihrem Recht auf freie Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können. Seit der Gründung des Arztbewertungsportals vor sieben Jahren ist es das Ziel von jameda, Patienten durch die Bereitstellung umfangreicher Informationen bei der wichtigen Wahl des passenden Arztes zu unterstützen.

Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer der jameda GmbH zum Urteil: „Wir freuen uns sehr darüber, dass der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil einmal mehr das Recht auf Kommunikations- und Meinungsfreiheit stärkt. Das Ziel von jameda war schon immer, Transparenz über die medizinische Versorgungsqualität zu schaffen und Patienten so bei der Suche nach einem passenden Arzt zu unterstützen. Eine vollständige Listung aller niedergelassenen Ärzte sowie subjektive Erfahrungen anderer Patienten in Form von konstruktiven Arztbewertungen sind hierfür aus unserer Sicht maßgeblich.“

Ein Ort für willkürliche Bewertungen und Schmähkritik wird das Portal dennoch auch in Zukunft nicht sein. Dafür sorgt eine umfangreiche und branchenweit einzigartige Qualitätssicherung, wie das Beschwerdemanagement. „Wir sind uns unserer Verantwortung im Umgang mit Patientenmeinungen sehr bewusst“, so Dr. Florian Weiß. „Daher ist es uns wichtig, dass wir auf jameda einen fairen Umgang miteinander pflegen, denn nur konstruktive und authentische Meinungen stellen für Patienten einen Mehrwert bei der Arztsuche dar.“

Über die jameda GmbH
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. Mehr als 3,5 Mio. Patienten monatlich suchen auf jameda nach genau dem richtigen Arzt für sich. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 250.000 Ärzte. jameda ist eine 100-prozentige Tochter der börsennotierten Tomorrow Focus AG mit Hubert Burda Media als Hauptaktionär.

Quelle: jameda GmbH

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