Branchenmeldungen 06.07.2017

Zahnärzte dürfen Zahnreinigung nicht zum Festpreis anbieten

Zahnärzte dürfen Zahnreinigung nicht zum Festpreis anbieten

Foto: StudioLaMagica – stock.adobe.com

Zahnärzte dürfen Leistungen wie eine Zahnreinigung nicht zum Pauschalpreis anbieten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ: 6 U 136/15). Die Abrechnung zum Festpreis verstößt demnach gegen die Gebührenordnung. Der Zahnarzt müsse berücksichtigen, wie aufwendig die Behandlung war.

Dem Gericht zufolge bestehe sonst die Gefahr, dass leichter zu behandelnde Patienten die Behandlung von Patienten mit größeren Problemen mitfinanzierten. Eine Zahnärztin hatte eine professionelle Zahnreinigung zum Festpreis von 29,90 Euro sowie ein Bleaching zum Preis von 149,90 Euro auf einem Rabattportal im Internet angeboten. Dagegen klagte die berufsständische Vertretung der Zahnärzte in Hessen mit Erfolg.

Quelle: dpa

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