Branchenmeldungen 20.06.2013

Zahnarzt mit verstümmeltem Finger erhält Bewährungsstrafe

Zahnarzt mit verstümmeltem Finger erhält Bewährungsstrafe

Foto: © empics - Fotolia.com

Seine Hände sind sein Kapital. Umso unglaublicher erscheint der Fall. Nach rund zweimonatiger Verhandlung steht für die Richter fest: Der Zahnarzt hat sich selbst einen Finger abgeschnitten.

Ein Zahnarzt aus Brandenburg hat sich nach Überzeugung des Amtsgerichts Potsdam selbst verstümmelt: Der Mann aus Fichtenwalde habe sich seinen linken Zeigefinger abgeschnitten, um Geld von seiner Versicherung zu kassieren. Das Gericht verurteilte den Zahnmediziner am Dienstag zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Der 43-Jährige habe sich des Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betruges schuldig gemacht, sagte Amtsrichterin Birgit von Bülow. «Ich hätte Sie gerne freigesprochen - dann wäre auch mein Weltbild mehr im Lot geblieben», sagte die Juristin. «Es war uns nicht vorstellbar, dass ein Arzt Hand an sich legen kann.» Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

Der Zahnarzt hatte die Tat vehement im Prozess vor dem Potsdamer Amtsgericht bestritten. Nach seiner Darstellung war er Opfer eines Überfalls: Demnach sollen zwei ungepflegte Männer am 26. März 2012 in seine Praxis eingedrungen sein und Gold und Geld verlangt haben. Weil er damit nicht dienen konnte, sollen die Männer ihm verärgert den Finger abgeschnitten haben und geflüchtet sein.

Trotz Großfahndung blieb die Suche nach den Tätern damals erfolglos - ebenso wie die nach dem Finger des Arztes. Die Kripo stieß auf Widersprüche. Schließlich waren die Ermittler überzeugt, dass es den Überfall nie gegeben hat. Die Anklage und auch das Urteil stützen sich zudem auf ein Gutachten zu Blutspuren in der Praxis, in denen Schmerzmittel nachgewiesen wurden.

Das Gericht habe aber Fehler des Gutachtens ignoriert, kritisierte die Verteidigerin Barbara Petersen. Sie kündigte an, das Urteil anzufechten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Arzt wahrscheinlich seine Zulassung verlieren.

Der Angeklagte gab an, gar kein Motiv für einen Betrug gehabt zu haben. Laut Urteil soll er sich aber aus finanzieller Not selbst verstümmelt haben. Demnach hätten ihm bei Invalidität 600 000 Euro zugestanden sowie eine Versicherungsleistung von 250 000 Euro für einen nachgewiesenen Raubüberfall.

«In der Branche ist durchaus zu hören, dass der Verlust eines Fingers bei Ärzten deutlich öfter vorkommt als bei anderen Menschen», sagte eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Hintergrund ist eine deutlich höhere Unfallversicherung bei Verlust des Körperteils als bei anderen Menschen. Zudem hätten Mediziner Zugriff auf Betäubungsmittel.

Quelle: dpa, ZWP online

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper