Branchenmeldungen 22.12.2014
Zahnarzt-Vergütung der AOK: Rechtsunsicherheit belastet Praxen
Die Vergütungsverhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und der AOK Bayern für das Jahr 2014 sind vorerst endgültig gescheitert. Das Landessozialgericht (LSG) hob jüngst eine Entscheidung des Landesschiedsamtes auf. Damit herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit für die über 7000 bayerischen Zahnarztpraxen.
„Wir bedauern sehr, dass sich die AOK Bayern in der Gerichtsverhandlung einem Vergleich verweigerte. Wir wissen nun weiterhin nicht, wie viel Geld für die zahnmedizinische Versorgung der AOK-Versicherten Patienten zur Verfügung steht. Mit dieser Unsicherheit gehen wir auch in das Jahr 2015“, erklärt der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat.
Aufgrund einer Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze musste die KZVB für die AOK Bayern den vertraglich vereinbarten Punktwert vom 6. Oktober bis 23. Dezember 2014 aussetzen. Für die Zahnärzte bedeutet dies Honorarkürzungen von bis zu 66 Prozent.
Die Vergütungsverhandlungen zwischen der KZVB und der AOK Bayern für das Jahr 2014 gehen nun von vorne los. Ein neues Landesschiedsamt muss festlegen, in welchem Umfang die Gesamtvergütung und die Punktwerte erhöht werden.
„Wir appellieren an die AOK Bayern, an einer konstruktiven Lösung mitzuwirken. Mit ihrer Verweigerungshaltung gefährdet die AOK Bayern die flächendeckende Patientenversorgung. Praxen in ländlichen Bereichen, insbesondere mit einem hohen Anteil AOK-Versicherter, tun sich immer schwerer, einen Nachfolger zu finden“, so Rat.
Die KZVB verweist darauf, dass die AOK Bayern die einzige Krankenkasse mit Budgetüberschreitungen im zweistelligen Millionenbereich ist. „Mit allen anderen Kassen haben wir Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen, die sich am Behandlungsbedarf der Versicherten orientieren. Das erwarten wir auch von der AOK Bayern“, sagt der stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Stefan Böhm.
Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 9700 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Quelle: KZVB