Branchenmeldungen 26.11.2013
Zahnmedizinstudium: Fristen für Studienplatzklage nahen
Studienplatz Medizin & Zahnmedizin: 15.01.2014 ist Frist für Hochschulstart-Bewerbung und Studienplatzklage!
Bis 15.01.2014 müssen sich Abiturienten bei Hochschulstart für Medizin und Zahnmedizin bewerben. An diesem Tag laufen auch bereits die ersten Studienplatzklage-Fristen ab. „Der frühe Vogel fängt den Wurm“, sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das Einklagen von Studienplätzen spezialisiert hat. Er rät Abiturienten dringend, sich zum Sommersemester 2014 strategisch zu bewerben und vor dem 15.01.2014 auch bereits die ersten Studienplatzklage-Schritte vorzunehmen. Denn die Doppel-Jahrgänge in NRW und Hessen dieses Jahres haben die Situation weiter verschärft. Die Folge: Der Numerus clausus , der bereits bei 1,3 liegt, wird noch härter.
Über 15.000 Abiturienten warten seit Jahren auf einen Studienplatz Medizin. „Ein Skandal ist das“, sagt Studienplatz-Spezialist Naumann zu Grünberg: „Junge Leute werden sieben Jahre in die Warteschleife geschickt, gleichzeitig fehlen Ärzte oder müssen aus Osteuropa abgeworben werden. Die Hochschulen vergeben jährlich insgesamt hunderte Studienplätze in NC-Fächern nicht, die dann mit der Studienplatzklage eingeklagt werden.“
Wichtig ist, dass nicht erst gegen den Hochschulstart-Ablehnungsbescheid geklagt wird. Frühe Fristen laufen bereits am 15.01.2014 für das kommende Sommersemester ab.
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite www.uni-recht.de abrufbar.
Quelle: Studienplatzklage Naumann zu Grünberg RA-GmbH, OTS