Branchenmeldungen 31.07.2015

Anklage wegen Handels mit erfundenen Doktortiteln

Anklage wegen Handels mit erfundenen Doktortiteln

Foto: © sebra – Fotolia

Die Kunden zahlten bis zu 15.000 Euro für einen erfundenen Doktortitel: Ein Geschäftsmann aus Osnabrück hat mit falschen Promotionsurkunden einen lukrativen Handel betrieben. Nun wird er angeklagt – aber nur wegen Steuerhinterziehung.

Hunderte falscher Doktortitel von frei erfundenen Hochschulen soll ein Geschäftsmann aus Osnabrück verkauft haben. Nun wird der 65-Jährige angeklagt, weil er dabei Steuern in Höhe von 1,8 Millionen Euro hinterzogen haben soll. „Das Verfahren wegen Betrugs gegen den Mann wegen des Handels mit den Doktortiteln wurde aber eingestellt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, am Mittwoch. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass die Käufer der Titel nicht wussten, dass sie falsche Doktorgrade erwarben.

Nach Recherchen von NDR Info und der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ hatte der Geschäftsmann Ehrendoktortitel einer frei erfundenen Hochschule namens „Yorkshire University“ sowie gefälschte Doktorurkunden der Technischen Universität Warschau angeboten. Die Titel gingen zu Preisen von bis zu knapp 15.000 Euro über den Tisch.

In Faxen und über das Internet soll sich der Geschäftsmann vor allem an Selbstständige gewandt haben. Dabei nutze er nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein komplexes Firmengeflecht in Steueroasen. Die kriminelle Energie beim Verschieben der Gelder sei durchaus beeindruckend, weil es einigen Aufwand bedeute, in der Schweiz und in Panama Firmen zu gründen, diese zu verschleiern und die Geldbewegungen zu tarnen, sagte Staatsanwalt Volker Brandt dem NDR und der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Von 2003 bis 2010 sollen auf einem Konto des Mannes insgesamt 5,6 Millionen Euro eingegangen sein.

Gegen die Käufer der falschen Titel leitete die Staatsanwaltschaft 70 Verfahren wegen Titelmissbrauchs ein. Teils wurden die Verfahren auch an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Es habe jedoch bisher nur wenige Verurteilungen gegeben, hieß es in den Medienberichten. So wurde im März diesen Jahres ein Zahnarzt vom Landgericht Hannover zu 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einen Ehrendoktortitel der „Yorkshire University“ führte.

Quelle: dpa

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