Branchenmeldungen 26.03.2015
Zahnärzte klagen gegen Titel-Aberkennung und verlieren
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Plagiatevorwurf bestätigt sich – Zahnärzte müssen Doktortitel zurückgeben
Diese Titel sind wohl futsch. Weil die Doktorarbeiten zweier Zahnärzte keineswegs den Mindeststandards des
Fachs Medizingeschichte entsprachen und sie sich inhaltlich kräftig bei anderen Doktorarbeiten bedienten, erkannte ihnen die Universität Würzburg im Zuge eines Gutachterverfahrens zehn Jahre nach Promotion den Doktortitel wieder ab. Die Betroffenen klagten und verloren nun vor Gericht. Die Zahnärzte ließen gestern durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden. Wie sich dieser Fall entwickelt, lesen Sie schon bald – hier auf ZWP online.