Branchenmeldungen 24.08.2012
Deutsche Festpreise für Medikamente gelten auch für EU-Anbieter
Kein Billig-Medikamente aus dem Ausland auf dem deutschen Markt: Die obersten Richter haben entschieden, dass die deutsche Preisbindung auch für ausländische Online-Anbieter gilt. Damit sind sie auf der Linie der Regierung.
Die festen Preise für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gelten auch für Internet-Versandhändler aus dem EU-Ausland. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am Mittwoch in Karlsruhe entschieden und damit Rabattangeboten einen Riegel vorgeschoben. «Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit», heißt es in dem Beschluss. Die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht in Europa war eine zentrale Frage in der Verhandlung. (GmS-OGB 1/10)
Geklagt hatte ein deutscher Apotheker gegen eine niederländische Internet-Apotheke, die bis zu drei Prozent Rabatt gewährte. Mit ihrer Entscheidung kommen die Richter der Bundesregierung entgegen. Diese hat eine Reform des Arzneimittelgesetzes in Arbeit, in der sie unter anderem die Preisbindung in Deutschland gegen ausländische Konkurrenz schützen will.
Ungeachtet der gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Politik eine Reform des Arzneimittelgesetzes erarbeitet, die bereits im Oktober verabschiedet werden soll. Darin ist ein Paragraf aufgenommen, der klarstellt, dass die Preisbindung auch für Apotheken aus dem EU-Ausland gilt.
Quelle: dpa, tmn