Branchenmeldungen 23.08.2011
Kompaktere Prüfungen im Medizinstudium
Medizinischer Fakultätentag fordert Reform der mündlichen Prüfungen
Praktisch-mündliche Prüfungen des Medizinstudiums sollen kompakter
werden. Diese Forderung hat der MFT Medizinische Fakultätentag in einer
Resolution erhoben. "Mit dieser Empfehlung zur Änderung der
Approbationsordnung setzen wir uns für bessere Prüfungsbedingungen ein",
erklärt Professor Dr. Dieter Bitter-Suermann, MFT-Präsident. Denn eine
Überlastung der Studierenden senke die hohe Qualität des Studiums und
mache die Ergebnisse der Prüfungen unter Umständen angreifbar.
Untersuchungen zeigten, dass Noten mit längeren Prüfungszeiten nicht
verbessert werden, da die Leistungsfähigkeit der Studierenden nachlasse.
Mit der Einführung der neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) zum
Wintersemester 2003/2004 sind gravierende Änderungen bezüglich Ablauf,
Inhalt und Anzahl der Prüfungen sowie der Zusammensetzungen der
Prüfungskommissionen einhergegangen. So enthält der Erste Abschnitt der
Ärztlichen Prüfung (M1) einen neu strukturierten mündlich-praktischen
Teil. Dadurch werden die Fächer Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie
und Physiologie gemeinsam geprüft. Die festgeschriebenen Zeiten von
mindestens 45 Minuten je Prüfling ergeben eine reine Prüfungszeit von
drei bis vier Stunden bei vier Studierenden. Da vorher zusätzlich noch
eine praktische Aufgabe gestellt werden kann und sich an die Prüfung ein
Notenfindungsprozedere sowie das Verfassen der Niederschrift
anschließen, liegt der gesamte Zeitaufwand deutlich höher.
Im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) erstreckt sich der
praktisch-mündliche Teil über zwei Tage. Die Prüfer aus den Fächern
Innere Medizin und Chirurgie und des Wahlfachs müssen an beiden Tagen
identisch und somit anwesend sein. Die insgesamt angestiegenen
zeitlichen und personellen Vorgaben führen zu einer enormen Belastung
aller Beteiligten. Es droht die Gefahr, dass Kommissionen aus
Ressourcengründen mit Prüfern besetzt werden müssen, die über geringere
pädagogische und fachliche Eignung verfügen. Bedingt durch die
Anwesenheitspflicht der gesamten Prüfungskommission während beider
M2-Prüfungstage, ist an den meisten Standorten das Prüfergremium auf
Oberärzte und Fachärzte auch außerhalb der Universitäten ausgedehnt
worden. Hier kann eine Ungleichbehandlung der Prüflinge stattfinden.
Prüfungszeiten auf Lehrleistungen anrechnen
"Wir schlagen dem Bundesgesetzgeber vor, die mündlichen Prüfungszeiten
zu reduzieren und den klinische Prüfungsteil auf einen Tag zu
komprimieren", erklärt Bitter-Suermann. Unverständlich sei zudem, dass
Prüfungen bislang nicht als Lehrleistungen gelten und somit dem
vorgeschriebenen Lehrdeputat angerechnet würden. "Prüfungen sind ein
wichtiger Bestandteil der Lehre. Sie sollten durch die Länder
aufgewertet werden."
Empfehlungen zur Reform der Prüfungszeiten hat der Medizinische
Fakultätentag bei seiner Jahrestagung 2011 in Rostock ausgesprochen:
http://www.mft-online.de/dokumente72_omft/Resolution_Reduktion_Pruefungszeiten_72oMFT.pdf
Quelle: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland