Branchenmeldungen 30.05.2011
Neue Spitalfinanzierung ab 2012
Patientenversorgung ist nur mit Übergangsregelung gesichert
Neu rechnen ab 1. Januar 2012 alle Schweizer Spitäler mit dem Fallpauschalensystem SwissDRG ab. Dieses hat – sieben Monate vor Einführung – nach wie vor Mängel. Deshalb fordern die Delegierten der FMH-Ärztekammer in einer Erklärung eine national einheitliche Übergangsregelung während dreier Jahre zur Abfederung von Systemverzerrungen. Nur so können Spitäler ihre Patienten nach wie vor qualitativ hochstehend behandeln. Einem DRG-Moratorium erteilt die Ärztekammer hingegen eine Absage.
Ab kommenden Jahr müssen alle Schweizer Spitäler im akutstationären somatischen Bereich gemäss dem Fallpauschalensystem SwissDRG abrechnen. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH beteiligt sich seit Beginn an den Vorbereitungsarbeiten für SwissDRG und hat wesentlich zur Differenzierung und Verfeinerung dieses Systems beigetragen. Verschiedene Punkte, auf welche die FMH seit langem hinweist, sind allerdings noch nicht gelöst. Damit die neue Spitalfinanzierung ohne negative Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten eingeführt wird, fordern die Ärztekammerdelegierten der FMH in einer Erklärung mit Nachdruck eine schweizweit einheitliche Übergangsregelung, die erst aufgehoben wird, wenn die folgenden Punkte umgesetzt sind:
· Die beantragten Zusatzentgelte sind bewilligt.
· Die Finanzierung der Innovationen ist ab deren Einführung im Rahmen von HTA geregelt.
· Investitionen können auf der Basis von betriebswirtschaftlichen Grundlagen getätigt werden.
· Die Kosten der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte werden übernommen und an die demographischen Bedingungen angepasst.
· Die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
· Ärztinnen und Ärzte werden in die Spital- und Versorgungsplanung einbezogen.
· Die Begleit- und Versorgungsforschung ist glaubwürdig sichergestellt.
· Die Sicherung der Arbeitsbedingungen und die für eine qualitativ gute Versorgungsleistung notwendigen Personalbestände bei der Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung müssen gewährleistet sein.
Einem DRG-Moratorium hingegen hat die Ärztekammer am 26. Mai 2011 eine Absage erteilt. Vielmehr geht es darum, durch eine national einheitliche Übergangslösung für die Jahre 2012 bis 2014 zu verhindern, dass gut arbeitende Spitäler Verluste schreiben, nur weil ihr Behandlungsspektrum im DRG-System noch nicht genügend abgebildet ist. Spitäler benötigen deshalb finanzielle Garantien, damit sie weiterhin eine qualitativ hochstehende Versorgung bieten können. National einheitlich muss sie deshalb sein, weil individuelle Vereinbarungen zu ungleichen Spiessen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Weitere Information:
Erklärung der FMH zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung am 01.01.2012
Die Position der FMH
SwissDRG Version 1.0: Eine Einschätzung der FMH
Interview mit Chefarzt Dr. med. Pierre-François Cuénoud, Mitglied des FMH-Zentralvorstands, Verantwortlicher Ressort SwissDRG
Mehr über SwissDRG erfahren Sie zudem hier.