Branchenmeldungen 21.07.2011

Urteil stärkt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Urteil stärkt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Foto: © Shutterstock.com

Eine Anzeige gegen den eigenen Arbeitgeber kann leicht den Job kosten. Das könnte sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ändern. Die Opposition will jetzt einen gesetzlichen Informantenschutz.

Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem kürzlich  verkündeten Urteil und gab einer Altenpflegerin aus Berlin Recht. Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte «Whistleblower» - Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. Opposition und Gewerkschaften fordern nun, Informanten gesetzlich zu schützen.

Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet, den landeseigenen Klinikbetreiber Vivantes. Das Unternehmen habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde Heinisch fristlos entlassen. Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15 000 Euro zu. Dafür hat die Bundesrepublik aufzukommen.

Zwar hätten die Vorwürfe gegen Vivantes rufschädigende Wirkung, so der Straßburger Gerichtshof. Jedoch sei das öffentliche Interesse, über Mängel in der Pflegeeinrichtung zu erfahren wichtiger als das Interesse des Unternehmens «am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen». Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Pflegerin «wissentlich oder leichtfertig» falsche Angaben gemacht hätte, urteilten die Richter.

Quelle: dpa

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