Abrechnung 08.08.2011
Beihilfe zur Verdrossenheit!
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Immer wieder erlebe ich die Hilflosigkeit von Zahnarztpraxen, die nach Leistungserbringung und Rechnungslegung statt einer prompten Zahlung des Rechnungsbetrags Schreiben von Privatversicherungen oder der Beihilfestelle vom Patienten erhalten. Hierbei handelt es sich immer um Begründungen von Erstattungskürzungen, die im Tenor stets eine „unzulässige“ Abrechnung des Zahnarztes vortragen.
Ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis soll dies erläutern: Der
betroffene Zahnarzt hat eine alio loco durchgeführte Wurzelkanalbehandlung am
Zahn 47 revidiert, die der Patientin mehr als 18 Monate lang Schmerzen
bereitete. Bei der Revision musste mit einem aufwendigen Spülprotokoll das
infizierte Dentin zeitaufwendig behandelt werden, wofür eine GOZ
Analogposition „302/§6 Dentindekontamination lateraler Kanäle mit
bakteriophoben Substanzen – entspr. GOZ 302 – Extraktion, zerstört oder
tieffrakturiert“ zum Ansatz kam. Dieser Betrag wurde von der
Beihilfestelle nicht erstattet mit der Begründung, dass diese Leistung
bereits 1988 bekannt war und überhaupt Bestandteil der
Wurzelkanalaufbereitung sei.
Ich habe diese Praxis dahingehend beraten, über den Weg der Patientin – die schmerzfrei und kooperativ war – die Beihilfestelle zunächst aufzufordern, die aufgestellte Behauptung mit Quelle und Autor schriftlich zu belegen, damit vonseiten der Patientin weitere rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung eingeleitet werden können. Häufig geben Beihilfe/PKV an dieser Stelle bereits auf und es erfolgt kommentarlos eine Nacherstattung. Sollte dieser erste Schritt erfolglos bleiben, kann die Praxis im zweiten Schritt ihre zuständige Zahnärztekammer um eine Stellungnahme zur Korrektheit der beanstandeten Abrechnung bitten und diese Stellungnahme an die Patientin weiterreichen. Damit erschöpft sich aber auch die Dienstleistungsverpflichtung der Praxis bei Erstattungsproblemen, denn der Patient ist verpflichtet, eine korrekt gestellte Rechnung zu bezahlen – unabhängig davon, ob und zu welchem Prozentsatz er den Rechnungsbetrag erstattet bekommt, bzw. wie gut oder wie schlecht er sich versichert hat.
Ein Konfliktpotenzial entsteht leider häufig
daraus, dass die Praxen dem Patienten weder einen Heil- und Kostenplan zur
Erstattungsanfrage aushändigen noch ihn über mögliche Erstattungsprobleme
aufklären. Gerade Beamte meinen häufig, dass die
Erstattungseinschränkungen der Beihilferichtlinien den Zahnarzt zu einer
beihilfekonformen Abrechnung verpflichten und sind empört, wenn diese
Falle zuschnappt und sie etwas selbst zahlen müssen. Hier helfen die
Patientenaufklärungsblätter, die von den jeweiligen Zahnärztekammern zur
Verfügung gestellt werden. Zusammenfassend möchte ich zur Vermeidung
unbezahlter nächtlicher Büroarbeit folgende Vorgehensweise im Umgang mit
Beihilfe-/PKV-Patienten empfehlen:
– VOR Behandlungsbeginn
Patientenaufklärungsblatt der Kammer dem Patienten
vorlegen und die
Kenntnisnahme schriftlich abzeichnen lassen.
– Bei prothetischen
Arbeiten, aber auch bei SDA-Restaurationen, aufwendigen
Wurzelbehandlungen,
FAL/FTL grundsätzlich VOR Behandlungsbeginn dem
Patienten einen
vollständigen Heil- und Kostenplan zur Erstattungsanfrage überreichen.
–
Die Patientenrechnung VOR dem Versand mit dem Heil- und Kostenplan abgleichen
und auf Korrektheit überprüfen. Viele Einwände der Privatversicherer sind
nach meinen
Erfahrungen tatsächlich berechtigt, weil den Praxen das
notwendige Abrechnungswissen fehlt
und die Rechnungen schlicht falsch
sind.
– Gibt es dennoch Erstattungsprobleme, die zuständige
Zahnärztekammer um eine
Stellungnahme bitten und diese an den Patienten weiterreichen.
Nach meinen Erfahrungen aus den Praxisberatungsterminen bereitet die Erstellung korrekter Heil- und Kostenpläne die größten Probleme, da die gängigen Praxisverwaltungsprogramme keine oder kaum abrechnungstechnische Unterstützung bieten und die Helferin sich die relevanten Positionen nach bestem Wissen und Gewissen händisch zusammenklicken muss.
Hier ist die Synadoc-CD eine unabdingbare Hilfe: Nach Eingabe oder Übernahme des Befundes werden für die geplante Therapie (Prothetik, SDA-Restaurationen, Wurzelkanalbehandlungen, FAL/FTL, Implantologie) automatisch alle Abrechnungspositionen ausgeworfen und auf den korrekten Formularen ausgedruckt. Eine kostenlose Probeversion bestellt man im Internet unter www.synadoc.ch.