Abrechnung 03.12.2024

GOZ 3250: Tuberplastik im Ø mit 2,9-fachem Faktor abgerechnet

GOZ 3250: Tuberplastik im Ø mit 2,9-fachem Faktor abgerechnet

Foto: DZR

Die GOZ 3250 Tuberplastik, einseitig Kieferabschnitt wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 23 – Dez. 23) mit dem 2,9 -fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 6,66-fachen Faktor abgerechnet werden.

Einfache Lappen-OP an einem Implantat ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 53,50 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark | BEMA Punktwert: 1,2638

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