Businessnews 27.01.2014

Sulzer Mixpac AG geht gegen Nachahmer ihrer Dentalprodukte vor

Sulzer Mixpac AG geht gegen Nachahmer ihrer Dentalprodukte vor

Foto: © Jeanette Dietl - Fotolia

Zahnärzte setzen die statischen Mischer, Kartuschen und Austraggeräte der Sulzer Mixpac AG (Sulzer) weltweit täglich in ihren Praxen ein. Seit einiger Zeit werden vermehrt sklavische Nachahmungen – für den Nutzer vom echten Erzeugnis nicht zu unterscheiden – einzelner Produkte des Unternehmens in Umlauf gebracht und entdeckt.

Diese kopierten, statischen Mischer, welche Zahnmediziner für Anwendungen mit Zwei-Komponenten-Kartuschen und Doppelspritzen benötigen, sind illegal auf dem Markt und haben ein wesentliches Manko: sie unterliegen nicht den strengen Qualitätskontrollen eines zertifizierten Dentalherstellers wie der Sulzer Mixpac AG und daher auch nicht ihrer Gewährleistung in puncto Hygiene, Funktionalität und Beschaffenheit. Zum Schutz seiner Kunden und der eigenen Reputation wird Sulzer auch in diesem Jahr weiter konsequent gegen Fälscher vorgehen.

Bereits im Jahr 2010 entschied das Landgericht Köln, dass die damals beanstandeten Mischer unlautere Nachahmungen des Produktsortiments der Sulzer Mixpac AG darstellten und somit zu einer vermeidbaren Täuschung über die betriebliche Herkunft führten (amtl. AZ 33 O 306/09). Mit einem weiteren Urteil vom 18. März 2011 wurde dies auch in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht Köln (amtl. AZ 6 U 189/10) bestätigt.

Während der Messen IDS 2011 und IDS 2013 erwirkte Sulzer beim Kölner Landgericht insgesamt zwanzig einstweilige Verfügungen gegen diverse Anbieter von Plagiaten mit der Begründung des unlauteren Wettbewerbs. Ihnen wurde unter anderem das Anbieten, Bewerben und Inverkehrbringen dieser Plagiate für den Dentalbereich untersagt. Zudem reichte der Schweizer Hersteller der originalen Mischer 2011 fünf Klagen wegen wettbewerbswidriger Nachahmung beim Landgericht Köln ein. Auch in diesen Fällen entschieden die Richter, mittlerweile rechtskräftig, zugunsten der Sulzer Mixpac AG.

Trotz dieser und weiterer Maßnahmen entdeckten Zollfahnder erneut wettbewerbswidrige Nachbildungen der Mischer. Daher wurde beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs und ein dinglicher Arrest gegen einen weiteren Anbieter auf der Messe MEDICA 2013 erwirkt, die noch während der Messe gegenüber dem entsprechenden Aussteller vollstreckt wurden.

Um nicht Gefahr zu laufen, illegale Produkte zu verwenden, empfiehlt die Sulzer Mixpac AG, bereits beim Einkauf sowie beim Einsatz in der Praxis auf die originalen Mischerspitzen von Sulzer zu achten. Nur so profitieren Zahnärzte von der gewohnt hohen Qualität und Verlässlichkeit.

Quelle: Sulzer Mixpac AG

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