Marketing 02.07.2024
Social Media in der Praxis: Chancen und rechtliche Fallstricke
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Im Durchschnitt verbringen die Deutschen täglich drei Stunden mit der Nutzung sozialer Medien. Plattformen wie TikTok und Instagram sind für manche nicht nur Freizeitvergnügen, sondern auch eine lukrative Nebenbeschäftigung geworden. Eine Online-Karriere ist für viele daher sehr verlockend. Doch Vorsicht ist geboten: Wer während der Arbeit oder vom Arbeitsplatz aus seine Social-Media-Kanäle bespielt, riskiert juristische Konsequenzen.
Denn grundsätzlich gilt, dass Aufnahmen vom Arbeitsplatz nur dann im Netz veröffentlicht werden dürfen, wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis gegeben hat. Doch selbst mit diesem Einverständnis ist insbesondere in Arztpraxen Vorsicht geboten. Wenn auf Fotos unbeteiligte Dritte wie Kollegen oder Patienten zu erkennen sind, muss deren ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt werden. Andernfalls verletzt der Post das Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild.
Patienten im Internet: Risiko für Praxismitarbeiter
Eine unerlaubte Veröffentlichung von Patientenfotos im Internet kann gegen die Schweigepflicht verstoßen. Auch scheinbar harmlose Bilder, auf denen im Hintergrund Patientenakten oder Röntgenbilder zu sehen sind, können zu Datenschutzverstößen und Bußgeldforderungen führen.
Wer in einer Praxis arbeitet, die innovative Behandlungsmethoden anwendet, muss zudem darauf achten, keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse preiszugeben oder interne Abläufe zu zeigen. Verstöße gegen diese Regelungen können vom Arbeitgeber mit einer Kündigung geahndet werden.
Für medizinische Fachangestellte und Ärzte bedeutet das: Selbst wenn der Chef das Posten von Fotos aus der Praxis erlaubt, dürfen darauf keine sensiblen Informationen zu sehen sein. Die Veröffentlichung von Betriebs- oder Patientengeheimnissen stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Quelle: Arzt & Wirtschaft