Patienten 01.06.2017
Datenschutzbeauftragte: Keine Kameras in Wartezimmern
Videoüberwachung oder Kameras haben nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge in Wartezimmern und öffentlichen Bereichen von Arztpraxen nichts zu suchen. Zahnärzte und Ärzte sollten verzichten, ihre Patienten einer unverhältnismäßigen Videoüberwachung auszusetzen, betonte Hartge am Mittwoch in einer Mitteilung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte vor einigen Wochen eine entsprechende Anordnung der Landesdatenschutzbeauftragten zur Einschränkung der Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Bereich einer Zahnarztpraxis in wesentlichen Punkten bestätigt (12 B 7.16 vom 6. April). Auch mit Hilfe anderer Maßnahmen könnten unter anderem lokal betäubte Risikopatienten überwacht und Straftaten kontrolliert werden. Dafür sollte Praxispersonal eingesetzt werden. Die Klägerin hat gegen die Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Revision eingelegt.
Laut Bundesdatenschutzgesetz ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche - wie der Warteraum einer Zahnarztpraxis - nur zulässig bei berechtigtem Interesse.
Quelle: dpa