Praxishygiene 05.03.2011
Unleserliches Gekrakel? – Nein Danke!
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Die professionelle Beschriftung von Sterilgutverpackungen
In den letzten beiden Newslettern für die Zahnärztliche Assistenz berichteten wir über den Stellenwert der korrekten Aufbereitung zahnärztlicher Instrumente. Wir haben erläutert, wie wichtig die Wahl des geeigneten Sterilbarrieresystems (Sterilgutverpackung) ist und wie dieses korrekt verschlossen wird. In der aktuellen Ausgabe widmen wir uns dem nächsten Schritt: Der einwandfreien und ordnungsgemäßen Beschriftung von Sterilgutverpackungen.
In den RKI-Empfehlungen sind die Vorgaben für die korrekte Beschriftung des Sterilguts beziehungsweise die gesamte Dokumentationspflicht der Instrumentenaufbereitung klar geregelt.
Dabei ist die manuelle Beschriftung eher ungeeignet, da sie ein zu hohes Risiko von Missverständnissen und Fehlerquellen birgt: Unleserlichkeit oder Verwischen der Schrift sind nur zwei kleine Beispiele in diesem Zusammenhang. Außerdem können Beschädigungen der Verpackung nicht ausgeschlossen werden. Wenn dennoch manuell beschriftet wird, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass diese immer außerhalb des Bereiches geschieht, der das Instrument keimdicht umschließt. Ferner darf nie in die Siegelnähte geschrieben werden (DIN 58953-7:2010).
Optimalerweise findet ein professioneller Etikettendrucker seinen Einsatz in der Dentalpraxis. Mit diesem können ganz einfach und unkompliziert alle, von RKI und DIN 58953:2010 geforderten Pflichtangaben, auf ein selbstklebendes Etikett gedruckt werden. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einfach und doppelt klebenden Etiketten zu wählen. Einfach klebende Etiketten werden direkt auf die Verpackung geklebt. Doppelt klebende Etiketten können nach der Entnahme des Sterilguts direkt abgenommen und in die Patientendokumentation übertragen werden.
Ebenso sind Durchlaufsiegelgeräte im Markt erhältlich, die mittels integrierten Druckers in der Lage sind, die geforderten Informationen direkt auf die Papierseite der Verpackung zu drucken (z.B. das Siegelgerät hm 780 DC-V der Firma hawo). Das spart Zeit und Geld für zusätzliche Etiketten. Wichtig ist, dass der Druck immer außerhalb der Siegelnaht aufgebracht wird.
Achten Sie immer darauf, dass alle Pflichtangaben gemäß DIN 58953:2010 auf den Sterilgutverpackungen angeführt werden.
Pflichtangaben für die Beschriftung sind:
a) Verfalldatum (Haltbarkeit des Gutes bzw. Sterilgutes)
b) Name und/oder Identifikation der packenden Person
c) Chargenkennzeichnung (LOT)
d) Kennzeichnung „STERIL“ und Art des Sterilisationsverfahrens (wenn verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen);
Sofern das Medizinprodukt und die Menge von außen nicht eindeutig ersichtlich sind (z.B. durch die Folienseite des Beutels), sind auch die folgenden Angaben anzuführen:
e) Produktbezeichnung
f) Menge
Ein Siegel auf dem Sterilisierbehälter soll sicherstellen, dass einmal geöffnete Verpackung sofort erkannt werden können. Selbstklebebeutel lassen sich öffnen und wieder verschließen. Ein weiterer Grund, warum auf diese verzichtet werden sollte.
Ausblick: In der nächsten Ausgabe des Helferinnenmagazins widmen wir uns den Themen der Validierbarkeit und Validierung von Sterilbarrieresystemen und wie Sie die notwendigen Anforderungen daran mühelos erfüllen können.