Praxismanagement 28.09.2022
Konnektorentausch: Drei Fragen an Dr. Karl-Georg Pochhammer
Die aktuelle Debatte um den Konnektorentausch in Praxen ist ausgesprochen aufgeheizt – wie steht die KZBV dazu?
Das Thema Konnektortausch wird derzeit in der Tat medial und auch in der Versorgung sehr kontrovers diskutiert. Die jüngste Berichterstattung über hypothetische Alternativen zum Konnektortausch sorgt insbesondere in Praxen, aber auch in der Fachöffentlichkeit und in der Politik verständlicherweise für viel Unruhe. Deshalb hat die KZBV auch die fachlich zuständige gematik umgehend aufgefordert, für Aufklärung zu sorgen und die Berichterstattung unverzüglich richtigzustellen, denn der Wechsel der Geräte in den aktuell betroffenen Praxen ist nach wie vor ohne praktisch umsetzbare Alternative und zudem sehr zeitkritisch. Das haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die gematik Anfang August 2022 noch einmal unterstrichen. Die Gesellschafter der gematik haben diese Entscheidung gemeinsam getroffen und die KZBV steht zu dieser Entscheidung.
Für den notwendig scheinenden Austausch der Konnektoren wurde jeder Arztpraxis eine Summe von 2.300 EUR als Unterstützung zugesagt. Gilt das auch für die Zahnarztpraxen?
Die Verhandlungen zwischen KZBV und dem GKV-Spitzenverband hierzu sind so gut wie abgeschlossen. Wir sind uns schon länger darüber einig, dass die Zahnärzte einen Ausgleich für die Kosten des Austauschs über Pauschalen erhalten. Auch, dass diese Pauschalen von Zahnarztpraxen abhängig vom Zeitpunkt des Ablaufs rückwirkend geltend gemacht werden können, ist bereits vereinbart. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass die Zahnärzte keine geringere Pauschale erhalten werden als die Ärzte. Was fehlt ist noch der Abschluss der Vereinbarung, welcher jedoch kurz bevorsteht. Wir werden dann so bald wie möglich über die gängigen Kanäle öffentlichkeitswirksam weitere Informationen zur Höhe von Erstattungsbeträgen für den Konnektortausch in Zahnarztpraxen bekannt geben, voraussichtlich schon in den nächsten Wochen.
Was raten Sie derzeit Praxen im Kontext der aktuellen Debatte?
Zahnarztpraxen, die einen Konnektor betreiben, dessen Herstellungsdatum mehr als 4,5 Jahre zurückliegt, müssen handeln. Der Austausch der Hardware ist notwendig, um die Anbindung an die TI sicherzustellen. Ohne Zugriff auf die TI drohen Sanktionen durch den Gesetzgeber und sämtliche Anwendungen von VSDM über E-Rezept, KIM, eAU und auch EBZ können nicht weiter genutzt werden. Unsere Empfehlung war und ist deshalb eindeutig: Praxen, die aktuell vom Austausch betroffen sind, sollten die Handlungsempfehlung ihres Geräteherstellers ernst nehmen, sich umgehend um einen Termin mit ihrem Dienstleister vor Ort kümmern und den alten Konnektor rechtzeitig vor dessen Ablauf durch ein neues Gerät ersetzen lassen. Dabei können die Praxen grundsätzlich unter den drei zugelassenen Anbietern wählen.
Konnektorentausch muss sein!
Der Konnektor spielt in der Telematikinfrastruktur (TI) eine zentrale Rolle. Zu seinen wichtigsten Funktionen gehört die sichere Verbindung der IT-Systeme der Zahnarztpraxis mit der TI. Ohne Konnektor ist kein Zugang zur TI möglich und ohne Verbindung zur TI können Zahnarztpraxen gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), nicht erfüllen – ein Zustand, den der Gesetzgeber nicht akzeptiert und deshalb sanktioniert. Zahnarztpraxen müssen folglich dafür Sorge tragen, dass der Konnektor dauerhaft funktionsfähig ist.
Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.