Qualitätsmanagement 23.02.2012

Förderfähigkeit einer zielgerichteten Beratung



Förderfähigkeit einer zielgerichteten Beratung

Gleich zum Jahresstart gibt es die erste gute Nachricht. Die Richtlinie über die Förderung unternehmerischer Know-hows durch Unternehmensberatungen wurde verbessert und um drei Jahre verlängert. Am 15. Dezember 2011 wurde die neue Beratungs- und Schulungsrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für interessierte Praxen steht die neue Richtlinie im Internet unter www.bafa.de in der Rubrik „Wirtschaftförderung“ unter „Unternehmensberatung“ oder „Informations- und Schulungsveranstaltungen“ als Download zur Verfügung. Die neue Richtlinie ersetzt die Vorschrift aus dem Jahre 2008. Wie auch in den letzten Jahren werden die zur Verfügung gestellten Fördermittel aus  Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Die neuen Richtlinien gelten für alle ab 1. Januar 2012 begonnenen Beratungen und Schulungen.

Redaktionelle Präzisierung
Der neue Richtlinientext weist eine Vielzahl redaktioneller Überarbei-tungen auf, mit denen die Richtlinie neu strukturiert und präzisiert wurde. Dies erfolgte, um den antragstellenden Zahnarztpraxen und den Beratungsunternehmen mehr Klarheit über die einzelnen Anforderungen zu ermöglichen, die an die Förderfähigkeit einer Beratung gestellt werden. Unter anderem wurde klargestellt, dass Beratungen, deren Zweck auf die Durchführung weiterer Beratungen gerichtet ist, nicht mehr förderfähig sind. Die Beratungen müssen so zielgerichtet sein, dass sie keinen weiteren Beratungsbedarf auslösen. Beratungen, die mit dem Ergebnis enden oder zwangsläufig dazu führen, dass eine weitere Beratung notwendig ist, können nicht gefördert werden. Für eine Zahnarztpraxis bedeutet diese Präzisierung, dass sowohl die Förderung für die Einführung eines internen QM-Systems gemäß dem Gemeinsamen Bundesausschuss als in sich abgeschlossene Beratung möglich ist, als auch eine zusätzliche Beratung zur Einführung eines internen Hygiene-managementsystems gemäß den aktuellen RKI-Empfehlungen sowie weiteren gesetzliche Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um zwei in sich abgeschlossene Managementsysteme, die in keinem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis stehen. Ein Qualitätsmanagement kann auch ohne ein Hygienemanagement funktionieren und umgekehrt.

Die unterschiedlichen Beratungsarten
Allgemeine Beratungen: Unter diese Rubrik fallen alle klassischen betriebswirtschaftlichen Beratungen zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Praxisführung. Unter dieser Rubrik der
Beratungsarten werden auch zukünftig die Qualitätsmanagementberatungen aufgeführt.
Spezielle Beratungen: Zu der Gruppe der speziellen Beratungen gehö-ren unter anderem „Fachkräftegewinnung und -sicherung“. Um in Zukunft erfolgreich zu sein, müssen sich zunehmend auch Zahnarztpraxen darauf einstellen, dass es infolge der demografischen Entwicklung zu einem deutlichen Alterungsprozess der Belegschaft kommen wird und ein Wettbewerb um die weniger werdenden Talente einsetzt. Neu ein-geführt wurde in diesem Bereich daher der Fördertatbestand, der speziell auf die Fachkräftesicherung abzielt. Die Frage einer generationsgerechten und -übergreifenden Personal- und Standortpolitik wird für kleine und mittlere Zahnarztpraxen entscheidend sein, um im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können. 
Besondere Beratungen: Hier wurde ein neuer Tatbestand eingeführt, der nicht nur migrationspolitischen Hintergrund hat, sondern auch in Zusammenhang mit der Fachkräftesicherung steht. Zu den neuen  Fördermöglichkeiten werden Beratungen zur besseren Integration von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Migrationshintergrund in den Betrieben bzw. Praxen gefördert.

Wie hoch sind die möglichen Fördermittel für eine Zahnarztpraxis
Entscheidend ist, an welchem örtlichen Standort sich Ihre Zahnarztpraxis befindet. Es ergeben sich die nachfolgenden zwei Möglichkeiten:
– 50% der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin.
– 75% der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bundesländern einschließlich des Re-gierungsbezirks Lüneburg.
Je Praxis können bis zum 31. Dezember 2014 mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen, wie z.B. die Einführung eines Qualitäts- und eines Hygienemanagements, bezuschusst werden.

Fazit
Durch die neue Förderrichtlinie und die Bereitstellung finanzieller Mittel soll Angehörigen der Freien Berufe einen Anreiz gegeben werden, externes Know-how in Anspruch zu nehmen zu den Kosten einer Unternehmensberatung, z.B. zur Einführung eines Qualitäts- oder Hygienemana-gements. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des Bundesministe­riums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung. Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt. Wenn Ihre Praxis noch kein  Qualitäts- und/oder Hygienemanagement eingeführt hat und Sie gerne die staatlichen Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, dann sprechen Sie uns bitte darauf an. Gemeinsam möchten wir mit Ihnen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und sichern.

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